07.05.2019 - München
Die 7. Novelle der HOAI brachte viele weitreichende Änderungen des Honorarrechts für Ingenieure, gerade bei der Objekt- und Fachplanung. Seit 2018 gilt für Ingenieurverträge außerdem das neue BGB-Bauvertragsrecht. In unseren HOAI-Seminaren werden die Neuregelungen vorgestellt, erläutert und die Auswirkungen auf die Honorarvereinbarung des Ingenieurs diskutiert. Neu sind drei speziell für die einzelnen Fachgebiete konzipierte Praxisseminare.
Seit der 7. Novelle der HOAI sind zahlreiche und weitreichende Änderungen des Honorarrechts für Ingenieure zu beachten. Dies betrifft zum Beispiel bei der Objekt- und Fachplanung die Anhebung der Tabellenwerte, die Erweiterung des Grundleistungskataloges sowie des Kataloges der Besonderen Leistungen, die Verschiebung und Veränderung der Prozentsätze der Leistungsphasen, die Änderungen beim Umbauzuschlag und der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sowie die Neueinführung einer Regelung zur Honorierung von Änderungsleistungen. Bei der Flächenplanung kommen Art und Umfang der Eingriffe einer völligen Neuordnung der Honorarermittlung gleich.
Für Ingenieurverträge gilt seit 2018 außerdem das neue BGB-Bauvertragsrecht, das eine zusätzliche Zielfindungsphase einführt.
Seminare Honorarrecht für Ingenieure in der Praxis
Die
jeweiligen Seminare dieser Fortbildungsreihe sind speziell für die
einzelnen Fachgebiete konzipiert. Die Besonderheit und der Anspruch liegen darin, dass das Honorarrecht
nicht nur aus rechtlicher sondern auch ingenieurtechnischer Sicht
vermittelt wird. Dazu treten ein Ingenieur und ein Rechtsanwalt an, den
Teilnehmern die HOAI möglichst praxisnah zu vermitteln. Die Neuregelungen werden vorgestellt,
erläutert und die Auswirkungen auf die Honorarvereinbarung des
Ingenieurs diskutiert.
Bei gleichzeitiger Buchung mit Seminar "HOAI in der Praxis" erhalten Sie 40,00 € Rabatt!
Bei gleichzeitiger Buchung mit Seminar "HOAI-Einführung" erhalten Sie 40,00 € Rabatt!
Foto:Sean
Wang / Pexels.com
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