02.10.2018 - Berlin
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr. Erich Rippert und der Geschäftsführer Ronny Herholz haben sich mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz, MdB zu einem Meinungsaustausch zu aktuellen baufachlichen Fragen getroffen.
Im Wesentlichen wurden drei Themenfelder besprochen:
HOAI
Die vorgetragene Bitte um Unterstützung beim Erhalt der HOAI insbesondere im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof stieß bei Staatssekretär Wanderwitz auf große Zustimmung. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde die HOAI als unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs gekennzeichnet. Allerdings sei zunächst der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Union abzuwarten.
Vertragsverletzungsverfahren HOAI – EuGH terminiert mündliche Verhandlung
Der AHO berichtet, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Ladung zur mündlichen Verhandlung auf den 07. November 2018, 9:30 Uhr terminiert hat. Die Rechtssache wurde der Ersten Kammer (besetzt mit fünf Richtern) zugewiesen. Berichterstatter ist Herr Siniša Rodin aus Kroatien, Generalanwalt ist Herr Maciej Szpunar aus Polen. Vertreter von AHO, Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer werden die mündliche Verhandlung verfolgen und aktuell berichten.
Building Information Modeling und Digitalisierung im Hochbau
Zum Thema Building Information Modeling und Digitalisierung im Hochbau kündigte Herr Wanderwitz an, die Arbeit seines Hauses mit den Initiativen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur noch stärker zu intensivieren. Dr. Rippert betonte, dass der Erfolg der Digitalisierung des Bauens nicht zuletzt davon abhängt, die große Anzahl kleinerer und mittlerer Planungsbüros in Deutschland zu beteiligen. Zur Vernetzung dieser Strukturen ist es erforderlich, systemoffene Datenschnittstellen für eine Open BIM- Lösung zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Vergabe
Aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen
wie die Trennung von Planung und Ausführung und die losweise Vergabe sind auf diesem
Weg zu beachten. Im Hinblick auf die vorgetragenen Unsicherheiten bei der
praxisgerechten Berechnung des EU-Schwellenwertes im Zuge der Vergabe von
Planungsleistungen gemäß § 3 Abs. 7 Satz 3 VgV stellt Herr Wanderwitz in
Aussicht, die entsprechenden Empfehlungen seines Hauses unter diesem Gesichtspunkt
prüfen zu lassen.
Quelle und Foto: AHO - Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.
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