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Neuer Ratgeber: Barrierefreier Umbau auch im Denkmal möglich

Was Bauherren und Planer beachten müssen

25.07.2018 - München

Neuer Ratgeber: Barrierefreier Umbau auch im Denkmal möglich

Eine kleine Stufe kann ausreichen, um Menschen vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Nämlich immer dann, wenn eine Person im Rollstuhl, mit Krücken, Rollator oder Kinderwagen ein Gebäude oder einen Bahnsteig nur über Stufen betreten kann. Ein Umbau hilft, diese Barrieren zu beseitigen und alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Sogar denkmalgeschützte Bauten können barrierefrei umgebaut werden. Woraus es dabei ankommt, zeigt der neue Ratgeber "Barrierefreiheit für Baudenkmäler und Bestandsbauten“ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser - Foto: Birgit Gleixner

„Mit einer soliden Planung durch entsprechend geschulte Ingenieure ist ein barrierefreier Umbau fast immer realisierbar. Egal ob bei privat oder öffentlich genutzten Bauten – es lohnt sich“, sagt Dipl.-Ing. (FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Sogar denkmalgeschützte Gebäude können umgebaut werden, ohne dass der historische Wert leidet“, erklärt Edelhäuser, der selbst seit vielen Jahren im Denkmalschutz aktiv ist.

Worauf Bauherren und Planer achten müssen, die ein Bauwerk barrierefrei modernisieren wollen, ist in der Broschüre „Barrierefreiheit für Baudenkmäler und Bestandsbauten“ übersichtlich zusammengefasst. Federführend erarbeitet hat die Broschüre der Arbeitskreis „Denkmalpflege und Bauen im Bestand“ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Veröffentlicht wurde sie in der Reihe „Denkmalpflege Informationen“ des Bayerischen Landsamtes für Denkmalpflege und kann hier kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form bestellt werden:

Broschüre „Barrierefreiheit für Baudenkmäler und Bestandsbauten“

Online-Bestellung

Neuer Ratgeber: Barrierefreiheit für Baudenkmäler und Bestandsbauten

Best Practice Beispiele

Die Broschüre zeigt Best Practice Beispiele, wie Rampen oder Aufzüge in harmonischer Optik an denkmalgeschützte Wohnhäuser, Kirchen oder Schlösser angebracht werden können. Historisches Kopfsteinpflaster kann beispielsweise mit barrierefreier, ebener Pflasterung kombiniert werden.

„Den Anspruch, volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, können Ingenieure umsetzen. Sie finden eine geeignete individuelle Lösung und werden so ihrem Ruf als Gestalter der Gesellschaft gerecht“, so Edelhäuser.

Wer ein Bestandsgebäude oder Baudenkmal barrierefrei umbauen möchte, findet in der Planersuche der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entsprechend spezialisierte Personen:

www.planersuche.de


Stimmen zum Ratgeber

Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, betont, dass Barrierefreiheit auch aus Sicht des Denkmalschutzes ein Gewinn ist. Dies so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen, erhöhe auch die Bedeutung des jeweiligen Denkmals: 

"Dass sich Barrierefreiheit und Denkmalschutz verwirklichen lassen, zeigt dieses Heft mit eindrucksvollen Beispielen. Die Praxis steht vor der herausfordernden wie schönen Aufgabe, allen Menschen eine Reise in die Zeit, die das Denkmal repräsentiert, zu ermöglichen", so Badura weiter.

Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Generalkonservator des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, sagt:

Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil, Generalkonservator des Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, sagt:

"Das Heft gehört in die Hände eines jeden Denkmaleigentümers, der auf Denkmalbaustellen tätigen Firmen, vor allem auch in die Hände der Mitarbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörden, der Referentinnen und Referenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sowie vor allem in jene eines jeden Architekten und Planers; gerade diesen und der von Ihnen zu verlangenden besonderen Sensibilität im Umgang mit dem historischen Baubestand kommt beim Finden allen Belangen gerecht werdender Lösungen eine herausragende Bedeutung zu."

Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, und Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, und Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, betonen in ihrem gemeinsamen Vorwort zur Broschüre die gesellschaftliche Bedeutung von Barrierefreiheit und die interdisziplinäre Zusammenarbeit:

"Barrierefreiheit ist eine gesellschaftliche Aufgabe zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Menschen. Diese verantwortungsvolle Aufgabe nehmen Architekten und Ingenieure sehr gerne wahr. Das Bauen im und am Denkmal ist eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe für Architekten und Ingenieure. Bei der Planung der Barrierefreiheit im und am Denkmal sind das Können und die Erfahrung von Architekten und Ingenieuren aller Fachrichtungen besonders gefordert. Um für derartige Forderungen der Gesellschaft überzeugende Lösungen zu erarbeiten, bedarf es auch sogenannter „Best-Practice-Beispiele“. In der vorliegenden Publikation sind zahlreiche Hintergrundinformationen, Denkanstöße und Lösungsansätze zusammengefasst."

Die gemeinsame Publikation des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Bayerische Architektenkammer wurde erarbeitet vom:

Arbeitskreis „Denkmalpflege und Bauen im Bestand” der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

  • Dipl.-Ing. Günter Döhring (Vorsitzender)
  • Dipl.-Ing. Univ. Herbert Luy (Stv. Vorsitzender)
  • Dipl.-Ing. Ernst Georg Bräutigam
  • Dr. Susanne Fischer
  • Reg.Dir. Wolfgang Karl Göhner
  • Dipl.-Ing. (FH) Eduard Knoll
  • Dr.-Ing. Florian Koch
  • Dipl.-Ing. Julia Ludwar M.A.
  • Dipl.-Ing. Univ. Mathias Pfeil
  • Prof. Dr.-Ing. habil. Karl Georg Schütz
  • Dr. Bernd Vollmar

Vorstandsbeauftragter: Dipl.-Ing.(FH) Klaus-Jürgen Edelhäuser

Download

Barrierefreiheit für Baudenkmäler und Bestandsbauten

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