24.04.2018 - München
Bei der gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung für Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Richter und Sachverständige am 24. April 2018 von 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr in der IHK-Akademie München geht es zum einen um die Digitalisierung im Rechtsverkehr und zum anderen um das Bauen nach dem EuGH-Urteil. Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, spricht ein Grußwort.
Digitalisierung im Rechtsverkehr
Im 1. Teil der gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung für Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Richter und Sachverständige unter der Schirmherrschaft des Präsidenten des OLG München, Herrn Peter Küspert, geht es um die Digitalisierung im Rechtsverkehr. Digitalisierung ist ja derzeit in aller Mund, vor allem auch bei der Politik. Warten wir mal ab, was dann wirklich dabei herauskommt. Im Rechtsverkehr sind die Dinge schon recht konkret geworden. Die Entwicklungen dürften nicht nur für Sachverständige und Juristen von Interesse sein, sondern auch für alle, die als Architekt oder Ingenieur schon mal mit Gerichtsverfahren zu tun hatten und vermutlich haben werden. Herr RA Dr. Alexander Siegmund spricht zu dem Thema: "Anbindung der Anwaltschaft an den elektronischen Rechtsverkehr - eine Blaupause für Sachverständige?"
Herr Dr. Siegmund begleitet die Entwicklungen des elektronischen Rechtsverkehrs und von Legal Tech schon seit einigen Jahren. Sein Referat beinhaltet eine Bestandsaufnahme zum elektronischen Rechtsverkehr aus der anwaltlichen Perspektive. Zunächst geht es um die Ziele der gesetzlichen Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Erläutert werden die Infrastruktur des EGVP-Standards und die Anbindung sowie Funktions- weise des elektronischen Anwaltspostfachs. Der elektronische Rechtsverkehr stellt nur einen Teilaspekt der sog. eJustiz dar. Daher muss auch auf die Einführung der elektronischen Akte und die Akteneinsicht eingegangen werden. Es folgen Betrachtungen zum Nutzen von Anwaltssoftware sowie zu den Möglichkeiten von Legal Tech. Am Ende steht ein Ausblick auf den Tätigkeitsbereich der Sachverständigen.
Im Anschluss spricht Herr Volker Schlehe über das „Pilotprojekt IHK-Signaturkarte für Sachverständige“, das im Februar bei der IHK München gestartet wurde.
Bauen nach dem EuGH-Urteil von 2014
Im 2. Teil geht es um das „Bauen nach dem EuGH-Urteil von 2014“. Dieses Urteil C-100/13 hat zur Folge, dass es nicht mehr zulässig ist, an Produkte, die über ein CE-Kennzeichen nach einer hEN verfügen, in Deutschland aus Gründen der Bauwerkssicherheit zusätzliche Anforderungen zu stellen, wie das bisher mit den AbZ oder AbP des DIBt üblich und möglich war. Zur Aufrechterhaltung der Bauwerkssicherheit sollen nunmehr diese Anforderungen nicht mehr an die Produkte, sondern an die Bauwerke oder Bauteile formuliert werden.
Zunächst spricht Herr Dr. Hofer von der Obersten Baubehörde in Bayern zum Thema „Umsetzung der MBO und der M VVTB in den Ländern?“ mit folgenden Inhalten: Das EuGH-Urteil über Bauprodukte ist noch immer Gegenstand der Diskussion mit den am Bau Beteiligten. Zwar wurde der Entwurf zur Änderung der Musterbauordnung (MBO) schon im Oktober 2015 beschlossen, das folgende Notifizierungsverfahren bei der EU konnte erst mit Einstellung der Vertragsverletzungsverfahren am 13. Juli 2017 nach intensivem Dialog über Sicherheitsfragen abgeschlossen werden. Der Vortrag wagt einen Ausblick auf die Novellierung der BayBO im Jahr 2018.
Im Anschluss widmet sich Herr Dr. Hechtl dem Thema „Technische Baubestimmungen“, wobei er an den Gesetzentwurf zum neuen Art. 81a der BayBO anknüpft. Den Abschluss der Veranstaltung bildet der Vortrag von Herrn Prof. Dauberschmidt mit dem Thema "Die neue Instandhaltungsrichtlinie - was ändert sich für die Ingenieure bei der Instandsetzungsplanung?“ Diese Richtlinie des DAfStb, die die Instandsetzungsrichtlinie aus dem Jahr 2001 ersetzen soll, ist seit mehreren Jahren in Bearbeitung. Die Integration der beteiligten Organe war und ist schwierig, wes- wegen diese Instandhaltungsrichtlinie noch nicht endgültig verabschiedet werden konnte.
Die Veranstaltung wird als Fortbildungsseminar für Sachverständige gemäß § 17 SVO siehe auch Ziffer 4.4 der Richtlinien zur SVO (IHK) bzw. § 17 SVO und Ziffer 17.2 der Richtlinien zur SVO (HWK) und für Richter, für Rechtsanwälte gem. § 15 FAO anerkannt. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.
Programm
Termin und Ort
24. April 2018, 13:00 - 18:30 Uhr
IHK-Akademie
München
Forum
Orleansstraße 10 –
12
81669
München
Teilnahmeentgelt
Der Kostenbeitrag beträgt 150,00 € bzw. 125,00 € für Mitglieder der ByAk, der BaylKa- Bau und des LVS Bayern (nach § 4 Nr. 22a UstG umsatzsteuerfrei) und beinhaltet Handout, Buffet und Getränke. Für Richter ist die Teilnahme kostenfrei.
Anmeldung
LVS-Geschäftsstelle
Frau Edith Heinze
Arcostraße 5
80333 München
Fax.: 089/5503938
Tel.: 089/554595
Mail: info@lvs-bayern.de
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