20.04.2018 - München
Jetzt ist es also beschlossen, das neue Landesentwicklungsprogramm. Zum 1. März 2018 hat der Bayerische Ministerpräsident die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern“ (LEP) mit Zustimmung des Bayerischen Landtages in Kraft gesetzt. Anlass für Michael Kordon, 1. Vizepräsident der Kammer, genau hinzuschauen, in welchem Maße den Empfehlungen der Experten gefolgt wurde und welchen Niederschlag die eingebrachte fachliche Expertise im tatsächlichen Gesetz findet.
Jetzt ist sie also beschlossen, die Fortschreibung oder besser gesagt die Änderung des Landesentwicklungsprogramms. Zum 1. März 2018 hat der Bayerische Ministerpräsident die „Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern“ (LEP) mit Zustimmung des Bayerischen Landtages in Kraft gesetzt.
Wie in vielen anderen Gesetzgebungsverfahren haben sich Verbände, Vereine und Kammern mit ihrer Fachexpertise auch in die Diskussion zur Fortschreibung des LEP eingebracht. Sie haben die aus ihrer Sicht wesentlichen Punkte benannt, konstruktive Vorschläge erarbeitet und diskutiert und auf Risiken, die durch die Änderungen entstehen, hingewiesen.
Wesentlicher Kritikpunkt war dabei allen voran die Lockerung des Anbindegebotes, das zu einer verstärkten Zersiedelung führen dürfte. Die Experten kritisierten zudem die Ausweitung der Räume mit sogenanntem besonderem Handlungsbedarf, da sie deren tatsächliche Wirksamkeit bezweifeln. Und hinsichtlich der hohen Zahl der „zentralen Orte“ mahnten Kritiker an, dass eine Konzentration auf weniger Orte zu besseren realen Umsetzungs- und Entwicklungschancen führen würde.
Stark widerstreitende Interessen
Zentrale Aufgabe des LEPs ist, Bayern und seine Teilräume weiterzuentwickeln, zu ordnen und zu sichern. Es gilt, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Aber: Was genau ist unter solchen gleichwertigen Lebensbedingungen zu verstehen? Sind sie mit gleich viel Wohnraum pro Person in der Großstadt und auf dem Land gleichzusetzen? Oder sollen etwa gleiches Lohnniveau oder Freizeitangebot in ganz Bayern angestrebt werden? Diese Gleichwertigkeit der Lebensräume ist zwar ein abstraktes und schwer zu definierendes Ziel. Dennoch ist es richtig gewählt.
Es sind stark widerstreitende Interessen, die das Landesentwicklungsprogramm koordinieren und lenken muss. Es gilt, wie so oft in unserem dicht besiedelten Land, bei allen raumbildenden Planungen ein Kompromiss zu finden: Ökonomische Belange, die für den Wirtschaftsstandort und den wirtschaftlichen Erfolg als notwendig gesehen werden sowie der Wohnbedarf mit Wohnumfeld und Naherholung müssen mit Umweltschutz, Ökologie und Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden. Bei der konkreten Planung beispielsweise eines Baugebietes können sich zusätzlich noch andere entscheidende Fragen stellen: Ist der Grundstückseigentümer bereit sein Land zu verkaufen? Wie können Firmen, die Arbeitsplätze und Steuereinnahmen versprechen, in der eigenen Gemeinde angesiedelt werden?
Ziele müssen klar formuliert sein
Überregionale Interessen der Landesentwicklung werden in diesem Abwägungsprozess nur dann Eingang finden, wenn die Ziele und Handlungsrichtlinien sehr klar formuliert sind. Da Landkreise, Städte und Gemeinden im Wesentlichen nur für ihr eigenes Gebiet zuständig und handlungsfähig sind, liegt es an den überregional Verantwortlichen, die Linie der Landesentwicklung vorzugeben. Es ist natürlich das Recht, ja auch die Pflicht der gewählten politisch Verantwortlichen, zu entscheiden, in welchem Maße den Empfehlungen von Experten gefolgt wird.
Den Empfehlungen der Experten wenig gefolgt
Wenngleich es natürlich enttäuschend ist, wenn von der engagiert eingebrachten fachlichen Expertise nur sehr wenig seinen Niederschlag im tatsächlichen Gesetz findet. Da die von den Fachorganisationen eingebrachten Beiträge aus meiner Sicht nicht hinreichend Eingang in die Fortschreibung des LEP gefunden haben, sind nun alle Beteiligten dazu aufgerufen, sich künftig umso stärker einzubringen. Kommunen müssen weiterhin so beraten werden, dass die Spielräume, die das Landesentwicklungsprogramm bietet, richtig genutzt werden und die Entwicklung des Landes in jedem einzelnen Gebiet verantwortungsbewusst geplant, gebaut und realisiert wird.
Die Landesentwicklung sollte ein lebendiger, sich weiterentwickelnder Prozess sein. Wenn nun eine Vision für ein besseres LEP entwickelt wird, gilt es den konstruktiven Dialog mit Landes- und Kommunalpolitik, mit Städten, Gemeinden und Bürgern im Sinne einer positiven Entwicklung unseres Landes fortzuführen.
Kolumne in der Bayerischen Staatszeitung
Die Bayerische Ingenieurekammer veröffentlicht einmal im Monat eine Kolumne zu aktuellen Themen in der Bayerischen Staatszeitung. Hier nehmen die Mitglieder des Vorstands der Kammer Stellung zu Themen aus Bauwesen, Politik und Gesellschaft.
Hier haben wir Ihnen alle Kolumnen zum Lesen oder als Download bereitgestellt.
Die Social Media Buttons oben sind datenschutzkonform und übermitteln beim Aufruf der Seite noch keine Daten an den jeweiligen Plattform-Betreiber. Dies geschieht erst beim Klick auf einen Social Media Button (Datenschutz).
Jetzt Newsletter abonnieren!
Sustainable Bavaria
Nachhaltig Planen und Bauen
Digitaltouren - Digitalforen
Netzwerk junge Ingenieure
Werde Ingenieur/in!
www.zukunft-ingenieur.de
Veranstaltungstipps
Einheitlicher Ansprechpartner
Berufsanerkennung
Professional recognition
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München