17.01.2018 - München
Der Einsturz eines Zwischengeschosses im Gebäude der indonesischen Börse in Jakarta und einer sich im Bau befindenden Autobrücke in Kolumbien haben gezeigt, dass Planungs- und Baumängel weltweit immer wieder zu verheerenden Katastrophen führen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau erklärt, warum Bauwerke in Deutschland erheblich sicherer sind, als in anderen Ländern.
Meist ist es eine Verkettung ungünstiger Umstände in der Planung, beim Bau und bei der Unterhaltung von Bauwerken, die zu solch unfassbaren Bauwerkseinstürzen führen. Sicherlich fragen sich nun viele, ob solche Katastrophen auch in Deutschland möglich sind.
Grundsätzlich gilt: es gibt keine absoluten Sicherheiten. Restrisiken bleiben immer bestehen. Deutschland hat jedoch gesetzlich gegenüber anderen Ländern einige Mechanismen eingeführt, die Bauwerke wesentlich sicherer machen als anderswo.
„Bereits bei der Planung von Gebäuden greift das sogenannte 4-Augen-Prinzip, was besagt, dass die Gebäudestatik bis auf wenige Ausnahmen nach der Erstellung durch den Tragwerksplaner zusätzlich noch durch einen weiteren Fachmann – einen sogenannten Prüfingenieur oder Prüfsachverständigen für Standsicherheit – geprüft und nachgerechnet werden muss. Durch die Zusammenarbeit von qualifizierten Planern und Prüfingenieuren können eine Vielzahl von Planungs- und Rechenfehlern bereits vorab vermieden werden“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Hans Bulicek von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Zudem wird durch wiederkehrende Bauwerksprüfungen verhindert, dass im Zuge der Nutzung entstehende Bauwerksmängel unentdeckt bleiben“, ergänzt der auch als Prüfingenieur und Prüfsachverständiger tätige Fachmann.
Die Bauausführung wird neben den herkömmlichen Bauabnahmen meist ebenfalls bereits durch den bei der Gebäudestatik involvierten Prüfingenieur bzw. Prüfsachverständigen für Standsicherheit mit überwacht. Dadurch können gefährliche Baumängel auf ein Minimum reduziert werden.
Einen wesentlichen Faktor in punkto Sicherheit stellt die bereits nach der Fertigstellung beginnende Erhaltung unserer Bauwerke dar. Hier gilt in Deutschland die im bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Verkehrssicherungspflicht, wonach jeder Eigentümer gesetzlich angehalten ist, die Standsicherheit und Verkehrssicherheit seiner Gebäude regelmäßig zu überprüfen und zu gewährleisten.
Für öffentliche Bauten gibt es klare einheitliche Vorgaben, wie, in welchen Zeitabständen und von wem solche Überprüfungen durchzuführen sind. Konkrete Hinweise, wie auch private Bauherren dieser Verpflichtung nachkommen können, gibt ein von der Bauministerkonferenz herausgegebenes Hinweisblatt, welches beispielweise unter diesem Link abgerufen werden kann.
Auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau steht für Auskünfte zur Verfügung.
Fotonachweis:
1. ©
Foto: By Futbolero (Own work) [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], via Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3APuente_colapsado_Chirajara.jpg
2. © Foto Kaps, Passau
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