21.10.2026 09:00 - 17:00 Uhr München V2619

Die Energiewende veranlasst immer mehr Bauherrn auf ihren Gebäuden Photovoltaikanlagen zu errichten. Sie stellen eine der Maßnahmen für saubere Energiequellen dar und werden immer beliebter. Dies führt dazu, dass viele Neubauten, aber auch immer mehr bereits bestehende Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Dabei werden nicht nur eigene Gebäude mit Solarzellen bestückt. Gemeinden stellen beispielsweise „kostenlos“ Dachflächen zur Verfügung, auf denen Solarzellen durch Dritte installiert werden.
Die Erfahrung zeigt aber auch, dass Photovoltaikanlagen gewisse Risiken bergen. Zum einen gibt es bauordnungsrechtliche Bestimmungen, die bei der Errichtung beachtet werden müssen. Zum andern stellen Sie für die Feuerwehr im Einsatzfall ein nicht unerhebliches Risiko dar, wenn Anlagen fehlerhaft installiert werden. Hinzu kommt, dass – zumindest im Bereich von Sonderbauten – dem inneren und äußeren Blitzschutz eine erhöhte Bedeutung zukommt, um Schäden zu vermeiden.
Mitte 2024 sind Erleichterungen in der BayBO erlassen worden, die auch PV-Anlagen betreffen. Das Seminar vermittelt die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die beim Errichten von Photovoltaikanlagen zu beachten sind. Im Wesentlichen betreffen folgende Anforderungen auch PV-Anlagen:
Darüber hinaus werden auch privatrechtliche Probleme und versicherungsrechtliche Regelungen sowie die einschlägigen VDE-Bestimmungen aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten dargestellt.
Ergänzend werden die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehren im Brandfall oder bei technischen Hilfeleistungen aufgezeigt.
Auf Grund umfangreicher Erfahrungen der Referenten wird nicht nur die Problematik von PV-Anlagen aufgezeigt, sondern es werden insbesondere Lösungen aufgezeigt und es werden Hinweise gegeben werden, die Fehlplanungen und dadurch Kostensteigerungen vermeiden.
Das Seminar erläutert die
Zielgruppe
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Referenten
Stefan Wild
Elektroinstallateurmeister
Leiter des Sachgebiets „Blitzschutz“ bei der Branddirektion München
DENA-Fortbildungsanerkennung:
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA) angerechnet.
Fortbildungspunkte können nur an Teilnehmende vergeben werden, die mit Klarnamen eingeloggt und während der gesamten Fortbildung nachweislich anwesend waren.
| Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 07.10.2026 | € 255,00 |
| Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 08.10.2026 | € 310,00 |
| Nichtmitglieder | € 380,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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Das Team der Akademie
Theresia Richter, Jessica Gerstenlauer, Rada Bardenheuer, Goranka Vucen, Jennifer Wohlfarth, Victoria Runge
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