Noch wenige Monate bis zur Kammerwahl 2021. Vom 21.
September bis einschließlich 7. Oktober 2021 können die Mitglieder der
Bayerischen Ingenieurekammer-Bau das höchste Gremium der Kammer, die
Vertreterversammlung, neu wählen. Hier haben wir Ihnen alle Informationen und Termine zur Kammerwahl 2021 zusammengestellt.
Die Vertreterversammlung ist das von den Kammermitgliedern gewählte Beschlussorgan der Kammer. Sie versteht sich als das "Parlament der Ingenieure" und beschäftigt sich mit den grundlegenden berufspolitischen Anliegen des Berufsstandes.
Die
Vertreterversammlung wird von den Mitgliedern der Kammer auf die Dauer von fünf Jahren
gewählt und tagt zwei Mal im Jahr. Sie umfasst 125 Vertreter*innen, wobei mindestens 75 von ihnen
Pflichtmitglieder sein müssen.
Ein wichtiger Bestandteil der Wahl sind die
sogenannten Listen. Was es mit diesen Wahllisten auf sich hat, haben wir nachfolgend für
Sie zusammengefasst. Überträgt man die in der Kammersatzung festgeschriebenen
Begrifflichkeiten in die Sprache der Politik, so entspricht die
Vertreterversammlung dem Parlament und die Listen den Parteien. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Wahllisten zusammengefasst:
Wer in die Vertreterversammlung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gewählt werden möchte, muss als Kandidat*in auf einer Wahlvorschlagsliste, kurz: Liste, aufgestellt sein. Hierzu ist eine im Original unterschriebene Bewerbererklärung notwendig. Wichtig: jede kandidierende Person darf nur in einer Liste geführt werden.
Im letzten Wahljahr, 2016, kandidierten insgesamt 267 Personen verteilt auf 13 Listen. Es ist zu erwarten, dass die Mehrzahl dieser 13 Listen auch für die anstehende Wahl im Herbst gemeldet werden wird. Zusätzlich können natürlich neue Listen eingereicht werden.
Wer für die Vertreterversammlung kandidieren möchte, hat also zwei Möglichkeiten: Entweder er oder sie lässt sich auf einer bestehenden Liste aufstellen oder er oder sie reicht eine eigene neue Liste ein.
Wer in eine bestehende Liste als Kandidat*in aufgenommen
werden will, bespricht dies direkt mit dem/der Einreicher*in seiner/ihrer
bevorzugten Liste. Die Kontaktdaten der Listeneinreicher*innen können sie über
die Geschäftsstelle der Kammer erfragen.
Zudem nehmen die Listeneinreicher*innen in den kommenden Wochen mit den Mitgliedern der Kammer Kontakt auf, um sich und ihre Liste vorzustellen. Dies geschieht auf Basis von Art. 20 Abs. 1 Baukammergesetz.
Um eine Liste erfolgreich einreichen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Kandidat*innen werden jene Personen genannt, die selbst wählbar sein wollen. Unterstützer*innen sind Mitglieder, die selbst nicht wählbar sein möchten, aber eine bestimmte Liste und deren Kandidat*innen aktiv unterstützen und dies auf einem vorgegebenen Formular per Unterschrift dokumentieren.
Wichtig: Jede/r Kandidat*in darf nur auf einer Liste kandidieren. Wer Kandidat*in ist, kann nicht gleichzeitig Unterstützer*in sein. Wer Unterstützer*in ist, darf nur auf der Unterstützerliste einer Liste unterschreiben, nicht auf mehreren.
Entsprechend den beiden Varianten der Mitgliedschaft gliedern sich die Listen in Listen für Pflichtmitglieder (Beratende Ingenieure) und Listen für Freiwillige Mitglieder. Jede*r Listeneinreicher*in kann (muss aber nicht) unter einem Listennamen eine Liste für Pflichtmitglieder und eine für freiwillige Mitgliedereinreichen.
Alle Kandidat*innen auf Pflichtmitgliederlisten müssen selbst Pflichtmitglieder sein. Alle Kandidat*innen auf Listen für freiwillige Mitglieder müssen selbst freiwillige Mitglieder sein. Jedoch darf ein Pflichtmitglied Unterstützer*in einer Liste von freiwilligen Mitgliedern sein und umgekehrt.
Alle Mitglieder, die sich zur Wahl aufstellen lassen möchten und dafür einen Wechsel der Mitgliedschaft von freiwilligem Mitglied zum Pflichtmitglied oder umgekehrt beabsichtigen, werden gebeten, ihre Anträge mit vollständigen Unterlagen bis spätestens 7. Juni 2021 bei der Geschäftsstelle einzureichen. Das Wählerverzeichnis wird am 29. Juni 2021 abschließend nach dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Mitgliederstand festgelegt.
Die Wahlvorschlagslisten müssen bis spätestens 11. August 2021 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Haben Sie Fragen?
Gerne helfe ich Ihnen weiter!
Monika Stäubl
Sekretariat
Vertreterversammlung - Ausschüsse - Arbeitskreise
+49 (0) 89 41 94 34-18
E-Mail
Sehen Sie sich hier die Video-Aufzeichnung unseres Digitalforums vom 18. März 2021 an und erfahren Sie:
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Das Prozedere der Wahl ist in der Wahlordnung der Kammer geregelt.
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München