Wegweiser Nachweisberechtigung Standsicherheit

Prüfung Voraussetzungen - Bestehende Eintragung?

Sie sind bereits bei der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes als Nachweisberechtigte/r für Standsicherheit bzw. Qualifizierte/r Tragwerkplaner/in eingetragen oder in einem Verzeichnis der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bzw. Qualifizierten Tragwerkplaner geführt.
In diesem Fall müssen Sie in den meisten Fällen nicht bei der Bayerischem Ingenieurekammer-Bau in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit eingetragen werden.

Sollten Sie dessen ungeachtet auch in Bayern eingetragen werden wollen, beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist verpflichtet zu prüfen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Deshalb ist ein vollständiger Antrag mit aktuellen Projektnachweisen erforderlich. Es sind die regulären Gebühren für die Eintragung zu entrichten.

Ich möchte zusätzlich bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen werden und mit dem Wegweiser fortfahren!

 

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