26.06.2024 09:00 - 12:30 Uhr Internet I2413
Die gesetzliche Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Solaranlage auf Gebäudedächern zu installieren, wurde bereits in einigen Bundesländern realisiert. Seit März 2023 ist auch im Freistaat Bayern die entsprechende Gesetzesgrundlage in Kraft getreten.
Mit der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes geht nun eine Ergänzung der bayerischen Bauordnung (BayBO) um Artikel 44a einher, die die Vorgaben einer Solarpflicht beinhaltet.
Damit ist seit 2023 in drei Stufen eine gesetzliche Solarpflicht in Kraft getreten, die jedoch lediglich Nichtwohngebäude betrifft.
Inhalte
Photovoltaikanlagen unterliegen nicht nur den Regeln des EEG, GEG und der Finanzämter, sondern auch den technischen Regeln der Versorgungsnetzbetreiber (VNB). Dazu gehören die VDE-Anwendungsregeln (AR), die lokale Technische Anschlussbedingungen (TAB) eigentlich überflüssig machen sollten, dies aber wegen der Eitelkeiten der VNB gelegentlich nicht tun.
Neben den Themen Personensicherheit und Funktionssicherheit sind auch die Messkonzepte zu beachten, die verschiedene (nicht alle) Einbindungen in die Stromnetze beschreiben. Auch hier gibt es natürlich divergierende Auffassungen und Lösungen.
Welche technischen Prioritäten gibt es durch die aktuellen Regelungen. Wie ist damit umzugehen?
Zielgruppe
Bitte beachten Sie auch den Teil 2 und Teil 3 der Online-Seminarreihe
Photovoltaikanlagen auf, an und in Gebäuden Teil 1 von 3
Photovoltaikanlagen auf, an und in Gebäuden Teil 2 von 3
Referierende
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DENA-Fortbildungsanerkennung:
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
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Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 12.06.2024 | € 155,00 |
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