Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Holzbau in den Gebäudeklassen 4 und 5 - neue Regelungen und Schutzzielbetrachtung bei baurechtlichen Abweichungen (Online-Seminar)


22.04.2024     13:30 - 17:00 Uhr     Online     K2427         

Holzbau in den Gebäudeklassen 4 und 5

Bis zum Jahr 2004 war das Bauen mit Holz auf die Gebäudeklassen (GK) 1 bis 3 beschränkt.

Durch die "Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (Fassung Juli 2004)“ wurden Forschungsergebnisse zu Kapselungen von Holzbauteilen nahezu direkt in Baurecht umgemünzt. Die parallel erfolgte Anpassung der Bauordnung ermöglichte nun das Bauen mit Holz bis zur Gebäudeklasse 4. Leider ermöglichte diese Regelung nur sehr beschränkt eine Vorfertigung der Bauteile im Werk, da der Fugenversatz nur durch das Bekleiden auf der Baustelle erreicht werden konnte.

Das Seminar beinhaltet den nächsten großen Schritt im Bauordnungsrecht durch die „Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise – (Fassung Oktober 2020)". Nun ist auch das Bauen von Standardbauten in der Gebäudeklasse 5 in Massivholz ohne Abweichung möglich, die Vorgaben für die Gebäudeklasse 4 sind an die Baupraxis angepasst und Holzfassaden anstatt schwerentflammbarer Fassaden sind geregelt. Mit den Teilnehmenden soll auch der aktuelle Stand der Forschung besprochen werden, so dass im Bedarfsfall Abweichungen schutzzielorientiert begründet werden können.

Referent 

Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. (FH)
Peter Bachmeier

Branddirektion München

DENA-Fortbildungsanerkennung:

Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 4 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 4 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 4 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.

 


22.04.2024


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 4.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 08.04.2024 € 155,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 09.04.2024 € 205,00
Nichtmitglieder € 275,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen


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