Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Bauzeitverlängerung und Behinderung – was müssen Bauleiter wissen? (Online-Seminar)


21.11.2023     09:00 - 12:30 Uhr     Online     I2368         

Bauzeitverlängerung und Behinderung – was müssen Bauleiter wissen?

Die Verlängerung von Bauzeiten ist Kehrseite naturgemäßer Unwägbarkeiten des Bauens im Allgemeinen oder aber schlicht Folge projektspezifischer Störungen im Bauablauf. Aus Sicht von Planern ist die Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchsetzung von Mehrvergütungsansprüchen wegen verlängerter Bauzeit in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: zum Einen, wenn es um den eigenen Honorarnachtrag infolge verlängerter Planungs- oder Bauzeit geht, zum Anderen bei Behinderungsanzeigen und Nachtragsforderungen Bauausführender wegen zeitlich bedingter „Ablaufstörungen“.

Wie die facettenreiche Rechtsprechung zum Thema zeigt, ist den am Baubeteiligten nicht immer bewusst oder bekannt, worauf es dabei ankommt. Das Seminar zeigt anhand aktueller Rechtsprechung Stolpersteine und Fallstricke auf, so dass Handlungsoptionen wie auch vertragliche Regelungsbedarfe nachvollziehbar werden.

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen nach BGB und VOB/B
  • Nachträge wegen Planungs-/ Bauzeitverlängerung im Architekten- und Ingenieurvertrag – Voraussetzungen und Folgen für die Vertragspraxis
  • Nachträge wegen Behinderungen im VOB/B-Vertrag – wann sind sie begründet?
  • „bauablaufbezogene Darstellung“ – was ist das? – Anforderungen an die Dokumentation

Zielgruppe

  • Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Projektleiter; Bauträger, Wohnungswirtschaft, Mitarbeiter der öffentlichen Hand 

Referentin

  • Rechtsanwältin Elke Schmitz
    Kanzlei Schmitz, Bremen

Anleitung zu unseren Online-Seminaren


21.11.2023 Seminarablauf


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 4.00 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Sachverständige für Geotechnik
  • Sachverständige für Sicherungsbauwerke
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 07.11.2023 € 155,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 08.11.2023 € 200,00
Nichtmitglieder € 255,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen


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