19.06.2023 09:00 - 12:30 Uhr Internet I2343
Die gesetzliche Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Solaranlage auf Gebäudedächern zu installieren, wurde bereits in einigen Bundesländern realisiert. Nun ist auch im Freistaat Bayern die entsprechende Gesetzesgrundlage in Kraft getreten.
Mit der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes geht nun eine Ergänzung der bayerischen Bauordnung (BayBO) um Artikel 44a einher, die die Vorgaben einer Solarpflicht beinhaltet.
Damit tritt nun ab 2023 in drei Stufen eine gesetzliche Solarpflicht in Kraft, die jedoch lediglich Nichtwohngebäude betrifft.
Inhalte
Zielgruppe
Bitte beachten Sie auch den Teil 2 und Teil 3 der Online-Seminarreihe
Photovoltaikanlagen auf, an und in Gebäuden Teil 2 von 3
Photovoltaikanlagen auf, an und in Gebäuden Teil 3 von 3
Referierende
DENA-Fortbildungsanerkennung:
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 5 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 5 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 5 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)) angerechnet.
Hinweis
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 05.06.2023 | € 155,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 06.06.2023 | € 195,00 |
Nichtmitglieder | € 235,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen
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