02.03.2023 10:00 - 11:30 Uhr Online X2307
Neue Anforderungen für Arbeitsverträge ab 01.08.2022
Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung. Das war in vielen Betrieben üblich. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Das Bundesarbeitsgericht hat im Rahmen eines betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstreits in seiner Entscheidung vom 13.09.2022 festgestellt, dass Arbeitgeber ein Arbeitszeiterfassungssystem einführen müssen, das eine vollständige Dokumentation der tatsächlich gearbeiteten Arbeitsstunden ermöglicht.
Das Bundesarbeitsgericht folgt mit dem ergangenen Beschluss dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs, der bereits im Mai 2019 Arbeitgeber zu einer vollständigen Arbeitszeiterfassung verpflichtet hatte. Dieses Urteil wurde in Deutschland „noch“ nicht umgesetzt. Durch die aktuelle Entscheidung steigt der Druck auf den Gesetzgeber und Arbeitgeber.
Das bedeutet, dass in Zukunft in allen Branchen die Arbeitszeit dokumentiert werden muss.
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