Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Beherbergungsstätten und Muster-Wohnformen-Richtlinie


26.09.2018     13:30 - 17:00 Uhr     München     K1826         

Beherbergungsstätten sind Sonderbauten, wenn sie mehr als zwölf Betten haben. Sie bergen besondere Risiken, da in ihnen ständig wechselnde Gäste übernachten, die in aller Regel ortsunkundig sind. Die brandschutztechnischen Anforderungen für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten hat der Gesetzgeber in einer eigenen Verordnung – der Beherbergungsstättenverordung (BStättV) - geregelt.

Beherbergungsstätten mit mehr als zwölf, aber nicht mehr als 30 Gastbetten, sind zwar Sonderbauten, aber die BStättV ist nicht anzuwenden. Somit stellt sich die Frage, welche Maßnahmen für diese Gebäude erforderlich sind.

Der demographische Wandel hat eine wachsende Anzahl pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zur Folge. Gebäude mit Nutzungseinheiten zum Zweck der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, deren Selbstrettungsfähigkeit eingeschränkt ist, sind Sonderbauten, wenn die Nutzungseinheiten einzeln für mehr als sechs Personen, für Personen mit Intensivpflegebedarf oder einen gemeinsamen Rettungsweg haben und für insgesamt mehr als zwölf Personen bestimmt sind. Welche Rettungswege aus Sicht des Baurechts ausreichen, beschreibt die Muster-Wohnformen-Richtlinie (MWR).

Das Seminar vermittelt die brandschutztechnischen Anforderungen an die genannten Gebäude in Abhängigkeit von deren Größe (Standardbau, Sonderbau mit oder ohne Sonderbauverordnung). Dabei wird besonders auf die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehren eingegangen.

Vorkenntnisse

  • Grundkenntnisse im vorbeugenden baulichen Brandschutz erforderlich
  • Alternativ Teilnahme am Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz

Referent

Dipl.-Ing. (FH) Joseph Messerer
Ltd. Branddirektor a. D.


26.09.2018 Beherbergungsstätten und Muster-Wohnformen-Richtlinie


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 4.25 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 30.08.2018 € 175,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 31.08.2018 € 220,00
Nichtmitglieder € 275,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks


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