22.02.2021 16:00 - 17:00 Uhr I2126
Im Auftrag des Bauherrn hat der Ingenieur nicht nur die technische Verantwortung für die Erfüllung der werkvertraglichen Pflichten durch den Auftragnehmer. Der bauüberwachende Ingenieur ist vor allem auch bezüglich der technischen Bearbeitung der Nachträge erster Ansprechpartner des Auftraggebers. Reagiert der Bauüberwacher z.B. auf Nachtragsangebote nicht in der erforderlichen Form bzw. zur rechten Zeit oder unterlässt er die beweiskräftige Dokumentation der Ereignisse, kann dies in einer Auseinandersetzung zwischen dem Auftraggeber und der Baufirma zu Nachteilen und wirtschaftlichen Einbußen des Auftraggebers führen, die mit rechtlichen Mitteln nicht mehr zu vermeiden sind.
Im Online-Seminar werden die wichtigsten Nachtragsmöglichkeiten der Baufirmen kurz vorgestellt und auf die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts hingewiesen.
Eine aktuelle Textausgabe der VOB/B wird benötigt, ebenso das BGB (2018).
Hinweis
Sie erhalten zwei Wochen vor Online-Seminar-Beginn eine E-Mail mit dem Zugangslink zur Teilnahme am Online-Training sowie einen Hinweis, mit welchem Sie vor der Teilnahme die Systemanforderungen überprüfen können. Um teilnehmen zu können, benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetanschluss, Headset bzw. Lautsprecher und/oder Mikrofon/Telefon.
Referent
Rechtsanwalt Markus Zenetti FASP Finck Sigl & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB |
Anleitung zu unseren Online-Seminaren
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 08.02.2021 | € 75,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 09.02.2021 | € 95,00 |
Nichtmitglieder | € 125,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat und Seminarunterlagen
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