01.10.2020 09:00 - 17:00 Uhr München V2039
Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechtes ab dem 01.01.2018 wurden neue Spielregeln für Bauverträge eingeführt, die von den bisherigen Grundsätzen des VOB/B-vertrages maßgeblich abweichen. Auch wenn in der Folge die überwiegende Anzahl an Bauverträgen nicht nach diesen Grundsätzen des Werkvertragsrechtes abgeschlossen wurden, die Praxis das Gesetz also überwiegend ignoriert hat, war von Beginn an klar, dass sich auch Auswirkung auf die Nachtragspraxis bei Vereinbarung der VOB/B ergeben können. Quasi einem Paukenschlag gleichend hat der Bundesgerichtshof mit zwei Urteilen Ende 2019 klargestellt, dass die bisherigen Grundsätze, dass bei Vereinbarung der VOB/B der Grundsatz, dass der gute Preis gut und der schlechte Preis schlecht bleiben, nicht mehr gelten muss.
Vielmehr können die Grundsätze des gesetzlichen Bauvertragsrechtes nun auch bei Vereinbarung der VOB/B hinsichtlich der Nachtragsvergütung gelten.
Insofern müssen sich alle Baubeteiligten trotz aller bisher geübten Kritik am gesetzlichen Bauvertragsrecht den neuen Herausforderungen stellen und Übung in der Praxis mit der neuen Lage erlangen.
Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof nunmehr auch mit Urteil aus Januar 2020 klar gestellt, wie Entschädigungsansprüche zu berechnen sind. Auch dieses Verfahren, dass bereits im Herbst 2019 von einem der beiden Referenten mitentwickelt und veröffentlicht und nunmehr vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, ist Inhalt dieses Seminars.
Das hier angebotene Seminar unterscheidet sich von den überwiegend angebotenen Seminaren dadurch, dass Fragen, wie Nachträge in Zukunft aufzustellen und zu prüfen sind, was z.B. tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen darstellen, wie der Entschädigungsanspruch darzulegen und zu berechnen ist etc. aus rechtlicher, baupraktischer und kalkulatorischer Sicht und anhand von Nachtragsbeispielen vom Praktiker für Praktiker vermittelt wird.
Themen
Zielgruppe
Referenten
Prof. Dr. jur. Bastian Fuchs, LL.M.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht,
Universität der Bundeswehr München,
LEUPHANA Universität zu Lüneburg,
TOPJUS Rechtsanwälte Kupferschmid & Partner, München,
Autor zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 08.09.2020 | € 245,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 09.09.2020 | € 310,00 |
Nichtmitglieder | € 380,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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