17.09.2020 09:00 - 17:15 Uhr München V2041
Seit 01.01.2020 fordert das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Bodenwiederverwendungsquote von 70 %. Das aus dem Jahr 2012 stammende Gesetz setzte die entsprechenden Forderungen der EU-Gesetzgebung in nationales Gesetz um.
Nachdem bisher die Quote erst bei 30 % lag, wird man bei den seit Januar laufenden Baumaßnahmen sowohl als Auftraggeber als auch Planer und ausführende Firma mit der erhöhten Quote der Wiederverwendung konfrontiert.
Bereits seit vielen Jahren gibt es Ansätze aus dem Bereich der hydraulisch wirkenden Bindemittel, wie Kalk und Zement, vorhandene Aushubbodenmaterialien so aufzubereiten, dass ein Wiedereinbau im Rohrgraben möglich ist. Da bei Zement eine Wassergefährdung vorliegt, muss aufgrund dessen die Zugabequote unter 3 % liegen. Ein weiteres Problem bei den hydraulisch wirkenden Bindemitteln besteht darin, dass eine zu hohe Zugabemenge zur Ausbildung von Zementstein und einer Nachverfestigung im Boden führt.
Das in den 80er an der Bauhausuniversität Weimar entwickelte Flüssigbodenverfahren umgeht dieses Problem, da für die Verflüssigung Tonmineralien eingesetzt werden und nur mit äußerst geringen Zementanteilen, die ausschließlich der Prozessbeschleunigung dienen, gearbeitet wird.
Die von der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. herausgebrachte Gütesicherung RAL-GZ 507 soll gerade die Qualität des Prozessablaufes durch entsprechende Vorgaben hinsichtlich Planung, bodenmechanischen Eigenschaften, geregelten Herstellprozessen und einer entsprechenden Güteüberwachung.
Das Seminar hat zum Ziel, die notwendigen Grundkenntnisse zu vermitteln und ist daher sowohl für die Auftraggeberseite mit ihren planenden Architektur- und Ingenieurbüros, als auch für die ausführenden Unternehmen vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber geforderten hohen Bodenwiederverwertung interessant.
Moderation
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Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 24.08.2020 | € 225,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 25.08.2020 | € 295,00 |
Nichtmitglieder | € 360,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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