25.03.2020 16:00 - 17:30 Uhr I2012
Um das eigene Ingenieurbüro vor ernsthaften Schäden oder existenzbedrohenden Verlusten im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers zu schützen, sollten Notfallregelungen getroffen werden. Es empfiehlt sich, ein Notfallhandbuch zu erstellen. Hierbei sind viele Themen zu bedenken und Besonderheiten von Ingenieurbüros zu beachten.
Für die Erstellung Ihres Notfallhandbuchs stellt die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Ihnen in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Tille eine Checkliste zur Verfügung. Frau Voswinkel wird Ihnen im Rahmen des Webinars Details erläutern.
Das Notfallhandbuch sollte mit der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung abgestimmt sein. Viele glauben, der Ehepartner könne nötigenfalls den anderen gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder Ärzten im Krankenhaus vertreten. Handeln für einen anderen ist nur mittels Vollmacht rechtswirksam.
Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung werden die Bereiche des Vermögens und sonstiger persönlicher Belange abgedeckt und Anordnungen für den Betreuungsfall sowie für die Durchführung oder Unterlassung medizinischer Maßnahmen erteilt. Herr Tille erläutert in diesem Webinar, worauf Sie achten müssen
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