11.06.2024 16:00 - 17:30 Uhr Online X2413
Ein sogenannter "Sonderberater Recht" ist seit einem BGH-Urteil vom 09.11.2023 (VII ZR 190/22) in aller Munde und wird auch in den sozialen Medien intensiv diskutiert. Hintergrund ist, dass Rechtsfragen in konkreten Angelegenheiten Anwälten vorbehalten bleiben sollen; so regelt es das sog. Rechtsdienstleistungsgesetz.
Allerdings haben viele Tätigkeiten der Architekten und Ingenieure unmittelbar mit Rechtsthemen zu tun, z.B. bzgl. der Baugenehmigung, der Schriftverkehr, die Prüfung von Nachträgen "dem Grunde nach", das Vergabegesprächsprotokoll usw. Im engeren Sinne der BGH-Entscheidung wären in all diesen Fällen nunmehr Rechtsanwälte einzuschalten, bevor die Ingenieure die Angelegenheit technisch bearbeiten können.
Ist nun also in jedem Projekt immer und von Anfang an ein begleitender Rechtsanwalt erforderlich?
Viele Posts in Online-Medien lassen einen dies glauben. Ist der "Sonderberater Recht" eher marketingtechnisch zu verstehen? Oder was hat es mit ihm und der eingangs genannten Rechtsprechung auf sich? Das Seminar versucht eine objektive Einordnung zu geben:
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