Die durch das GEG 2024 neu entstandenen Pflichten im Bereich des Neubaus von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden sowie bei deren Sanierung bieten den Ingenieurbüros neue Marktchancen. Für viele der vorgeschriebenen Maßnahmen sind Ingenieurinnen und Ingenieure nicht explizit als „fachkundige Personen“ im GEG genannt. Sie haben aber dennoch durch ihre Qualifikation die Möglichkeit, diese Aufgaben zu übernehmen. Erfahren Sie in dieser Broschüre welche Möglichkeiten sich hier auftun.
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