Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Fachkundige:r Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz


18.09.2025 - 20.09.2025     Berlin     L2554         

Fachkundiger Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz

Die berufliche Weiterbildung "Fachkundige Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz" von Beton-Dichtkonstruktionen und zur Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit (Instandsetzung) von Betonbauwerken in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird unter Federführung des Bau-Überwachungsvereins e.V. (BÜV), Sitz Berlin, einer Vereinigung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Bereich des Planens und Überwachens von Bauwerken jeder Art, sowie in Kooperation mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau angeboten. Der Weiterbildungslehrgang bietet die Möglichkeit, sich als Fachkundige:r Planer:in für bautechnischen Gewässerschutz zu qualifizieren und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Fachlicher Hintergrund
Die Planung von Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und bundeseinheitlicher Anlagenverordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, AwSV, nachweislich qualifiziert vorgenommen werden. Die Begründung zum § 62 Wasserhaushaltsgesetz, WHG, und die wasserrechtlichen Grundsatzanforderungen an Anlagen und Anlagenteile nach AwSV fordern sowohl für primäre als auch für sekundäre Schutzeinrichtungen, dass diese unter Berücksichtigung der bauaufsichtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen fachkundig zu planen sind.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach wasserrechtlichen Vorschriften so beschaffen sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten können. Diese Anforderung müssen insbesondere auch Rückhalteeinrichtungen (z.B. Beton-Dichtkonstruktionen und Abdichtungssysteme) erfüllen. 

Die Begründung zum § 62 Wasserhaushaltsgesetz und die wasserrechtlichen Grundsatzanforderungen an Anlagen und Anlagenteile nach AwSV fordern sowohl für primäre als auch für sekundäre Schutz-einrichtungen, dass diese unter Berücksichtigung der bauaufsichtlichen und wasserrechtlichen Anforderungen fachkundig zu planen sind. 

Die AwSV begründet es u.a. damit, dass beim Neubau von Anlagen in diesem speziellen Bereich mehr als 60 % aller Schäden auf fehlerhafte Planungen zurückzuführen sind. Bei der Instandsetzung und der Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit in diesem Bereich wird der Anteil fehlerhafter Planungen noch größer eingeschätzt.

Nach AwSV ist von jedem Planer / jeder Planerin nachzuweisen, dass er / sie qualifiziert genug ist, um in diesem komplexen Anforderungsbereich tätig zu sein. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind neben Chemieanlagen, Tankstellen für Kraft-, Schienen-, Wasser- und Luftfahrzeuge auch Biogasanlagen und weitere landwirtschaftlich genutzte Anlagen. In diesen Anlagen werden Chemikalien und deren Gemische bzw. sonstige wassergefährdende Stoffe wie Jauche, Gülle und Silagesickerwasser gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, umgeladen, hergestellt oder behandelt.

Die Weiterbildung zum "Fachkundigen Planer für den bautechnischen Gewässerschutz" stellt eine Qualifikationsmöglichkeit für Planende und Sachverständige dar, mit der die in der AwSV geforderte Fachkunde bei der Planung von neu zu errichtenden und instand zusetzenden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erworben werden kann

Ausbildungsinhalte u.a.

  • Gesetze, Regelwerke, Normen
  • Planungsgrundsätze für Neubau
  • Planungsgrundsätze für Bestandsbauwerke
  • Ausführungsplanung
  • Hinweise für die Ausführung

Zulassungsvoraussetzungen

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in einer ingenieurtechnischen | naturwissenschaftlichen Fachrichtung 
  • alternativ entsprechend mehrjährige Praxiserfahrung, mindestens 5 Jahre, in der die erforderlichen bautechnischen Kenntnisse mit Anlagen und Anlagenteilen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erworben wurden

Zielgruppe

  • Fachlplanende und Ausführende

Neue Serviceliste: Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz

Für Fachkundige Planer für den bautechnischen Gewässerschutz gibt es seit dem 1. Juni 2025 eine neue Serviceliste bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Zu den Eintragungsvoraussetzungen in die Liste zählt u.a. der Abschluss des Lehrgangs „Fachkundige Planer für bautechnischen Gewässerschutz“ der Ingenieurakademie Bayern und des BÜV e.V. oder eines vergleichbaren Lehrgangs.
Weitere Informationen zur Serviceliste

Moderation

Dipl.-Chem. Peter Holdt

 

Referierende


Dr.-Ing. Ute Hornig 

Dr.-Ing. Ullrich Kluge


Dr.-Ing. Brigitte Westphal-Kay

Hinweise

  • Zum Weiterbildungslehrgang werden maximal 20 Teilnehmenden zugelassen (Berücksichtigung in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen). Eine zeitnahe Anmeldung wird empfohlen
  • Anmeldeschluss: 28.08.2025
  • Der Mitgliederpreis gilt auch für die Mitglieder des Bau– Überwachungsvereins e.V. (BÜV)
  • Bei weiteren Fragen zur wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an: akademie@baika.de oder per Telefon: 089 410434-31

Der Qualifikationsnachweis ist 5 Jahre gültig und kann durch Teilnahme am Lehrgang und Prüfung verlängert werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nach Wasserrecht (z.B. AwSV) alle Planer für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verpflichtet sind, sich mindestens alle 2 Jahre nachweislich weiterzubilden. 

In Kooperation mit dem Bau–Überwachungsvereins e.V. (BÜV) sowie der Deutschen Bahn AG

  • Hinweis für Mitarbeitende der DB AG: Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausschließlich über den internen Qualifizierungsanbieter DB Training, Learning & Consulting für das Seminar anmelden können. Produktnummer Hk2009zur Anmeldung


18.09.2025 Programmablauf

19.09.2025 Programmablauf

20.09.2025 Programmablauf


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 13.50 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Sachverständige für Geotechnik
  • Sachverständige für Sicherungsbauwerke
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 28.08.2025 € 1450,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 29.08.2025 € 1620,00
Nichtmitglieder € 1780,00

Der Mitgliederpreis gilt auch für die Mitglieder des Bau–Überwachungsvereins e.V. (BÜV)

Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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