Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Haftung und Brandschutz bei Abweichungen vom Baurecht


20.10.2025     09:00 - 16:30 Uhr     München     V2532         

Haftung und Brandschutz bei Abweichungen vom Baurecht

Abweichungen von den materiellen Vorschriften des Baurechts gehören zu den alltäglichen Geschäften eines Bauherrn, Entwurfsverfassers oder Fachplaners. 

Gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) soll die untere Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von Anforderungen des Baurechts zulassen, wenn sie mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind, wenn also - trotz der Abweichung - die Schutzziele des Baurechts erfüllt werden.

Das oberste Schutzziel gebietet, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. 

Für den Brandschutz heißt dies, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein müssen.

Im ersten Teil des Seminars werden die unterschiedlichen Möglichkeiten von Abweichungen dargestellt. 

Im zweiten Teil wird auf rechtliche Auswirkungen - insbesondere auf die Haftung der Planer, Sachverständigen und Unternehmer - aber auch auf Folgen für die Bauaufsichtsbehörden eingegangen; rechtliche Begriffe werden praxisnah erläutert.

Vorkenntnisse

  • Grundkenntnisse im vorbeugendem baulichem Brandschutz erforderlich

  • Alternativ Teilnahme am Lehrgang Vorbeugender baulicher Brandschutz

Referenten

  • Dipl.-Ing(FH) Joseph Messerer
    Ltd. Branddirektor a.D.
  • Rechtsanwalt Markus Zenetti
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    FASP Finck & Partner, Rechtsanwälte Steuerberater mbB 


20.10.2025 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 8.50 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen
  • Prüfsachverständige für Brandschutz


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 06.10.2025 € 255,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 07.10.2025 € 310,00
Nichtmitglieder € 380,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)


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