Wegweiser Mitgliedschaft
Prüfung Voraussetzungen - Fachrichtung
Fachrichtungen des Bauwesens sind z.B. Bauingenieur-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts- oder Verkehrswesen, die Ingenieurgeologie, die Bauphysik, die Energie-, Heizungs-, Klima-, Ver- und Entsorgungs-, Telekommunikations-, Elektro- und Lichttechnik, die Förder- und Lagertechnik.
- Ich bin im Bauwesen tätig
oder
ich werde im Bauwesen tätig sein.
- Ich bin nicht im Bauwesen tätig
und
ich werde nicht im Bauwesen tätig sein.
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