Stadtplaner

(Art. 7 Abs. 2 BauKaG)

Mit dem Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) vom 09.05.2007 hat der Gesetzgeber eine Stadtplanerliste eingeführt.
Als Stadtplaner darf sich nur bezeichnen, wer in die bei der Bayerischen Architektenkammer geführte Liste eingetragen ist. Aufgenommen werden Architekten und Ingenieure. Über die Eintragung entscheidet ein gemeinsamer Eintragungsausschuss, der auch mit durch von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau benannten Ingenieuren besetzt wird.

Stadtplaner müssen nachweisen, dass Sie:
mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und danach

Maßgebend ist der Text der gesetzlichen Grundlage:

Baukammerngesetz - BauKaG

Die Liste der Stadtplaner wird bei der Bayerischen Architektenkammer geführt, bei der auch der Antrag auf Eintragung gestellt wird. Über die Eintragung entscheidet ein gemeinsamer Eintragungsausschuss, der auch mit durch von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau benannten Ingenieuren besetzt wird.

Das Antragsformular und das Merkblatt stehen bei der Bayerischen Architektenkammer online zur Verfügung:
Antragsformular und Merkblatt Stadtplaner (bei der Bayerischen Architektenkammer)

Serviceliste „Stadtplaner“


Bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird nachrichtlich eine Liste (Serviceliste) mit der Bezeichnung „Stadtplaner" geführt. Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau können auf Antrag in die Liste aufgenommen werden, wenn sie in der bei der Bayerischen Architektenkammer geführten Liste „Stadtplaner" eingetragen sind.
zur Serviceliste „Stadtplaner“

Beachten Sie:


In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
Information zur Mitgliedschaft

Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft
steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen
zur Verfügung.

Kontakt:
Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
i.voswinkel@bayika.de
 






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