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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Coronavirus hält uns alle in Atem und stellt uns vor immense Herausforderungen. Die Entwicklungen überschlagen sich täglich und wir sind alle in irgendeiner Form betroffen.

„Wir sind vielleicht alle in verschiedenen Schiffen angereist,
aber jetzt sitzen wir im selben Boot.“ 

Martin Luther King

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der wir alle aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bündeln und permanent aktualisieren. Dort finden Sie Infos zur Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern sowie rechtliche Hinweise zum Umgang mit COVID-19 für Ingenieurbüros. Gerne können Sie folgenden Kurzlink auch an Ihre Kolleginen und Kollegen weitergeben: www.bit.ly/bik-corona

Wir haben frühzeitig Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit unserer Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig die Fortführung unseres Geschäftsbetriebes sicher zu stellen. Die Geschäftsstelle ist für Besucher geschlossen, aber unsere Erreichbarkeit ist sichergestellt. Bitte kontaktieren Sie uns vorrangig per E-Mail.

Sämtliche Veranstaltungen werden bis auf Weiteres ausgesetzt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, möglichst viele Seminare als Webinare anbieten zu können. Kurzfristig haben wir für Kammermitglieder kostenfreie Webinare zu den rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge organisiert. Außerdem haben wir zwei neue Webinare zu arbeitsrechtlichen Fragen und Kurzarbeit in der Corona-Krise ins Programm aufgenommen.

Um die wirtschaftlichen Konsequenzen für die bayerischen Ingenieurbüros in der aktuellen Situation besser einschätzen zu können, bitten wir Sie, sich gerade jetzt an unserer Konkunkturumfrage 2020 zu beteiligen.

Kleine Corona-Pause?

Hier geht es zu den bayerischen Preisträgern mit den besten Aussichtstürme bei unserem Schülerwettbewerb Junior.ING. Und thematisch passend haben wir hier die 11 höchsten Türme der Welt für Sie zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen, dass Sie, Ihre Familien und Ihre Mitarbeiter gut durch diese schwierige Zeit kommen. Bleiben Sie gesund!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Informationen zum Coronavirus

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus haben wir Ihnen hier Informationen zur Unterstützung von Unternehmen und Freiberuflern sowie rechtliche Hinweise der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer zum Umgang mit COVID-19 bereit gestellt. Die Geschäftsstelle der Kammer ist bis auf Weiteres für Besucher geschlossen, aber per Telefon und E-Mail weiter erreichbar. Sämtliche Veranstaltungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern (Seminare, Beratungstermine, Sitzungen etc.) werden vorerst ausgesetzt.
www.bit.ly/bik-corona


Rechtliche Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge: Neue Webinare

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bieten wir Ihnen kurzfristig drei Webinare zu den rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge an. Die Webinare am 24., 26., 27., 30. und 31. März gehen auch auf Störungen im Bauablauf ein und behandeln z.B., ob Auftraggeber Zahlungen zurückhalten können. Die Webinare sind für Kammermitglieder kostenfrei!
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Corona-Krise: Neue Webinare zu arbeitsrechtlichen Fragen sowie Kurzarbeit

Kurzfristig haben wir weitere Webinare ins Programm genommen: Die Webinare am 27. März und am 1. April 2020 behandeln die wichtigsten Fragen zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Corona Pandemie. Beim Webinar am 30. März 2020 geht es um das Thema Kurzarbeit und die Voraussetzungen und Möglichkeiten, um damit durch die Krise zu kommen.
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Konjunkturumfrage 2020 der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Um die Interessen unseres Berufstandes in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit wirksam zu vertreten, benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen über die Leistungen unserer Mitglieder und die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Nur mit klaren Fakten können wir fachlich fundierte und erfolgreiche Gespräche mit Politikern führen. Dazu brauchen wir Ihre Mitwirkung! Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen sich an der Konjunkturumfrage.
Zur Online-Umfrage

Schülerwettbewerb Junior.Ing - Die bayerischen Preisträger

Bau den besten Aussichtsturm! Dieser Aufforderung kamen 134 Schülerteams aus ganz Bayern nach und reichten ihre selbst gebauten Modelle beim Wettbewerb „Junior.ING“ der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ein. Jetzt wurden die besten Modelle der jungen Ingenieurtalente ausgezeichnet. Die beiden Landessieger vertreten Bayern im Bundeswettbewerb in Berlin.
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Die 11 höchsten Türme der Welt

Ein Turm ist in erster Linie hoch. Aber nicht alles, was hoch ist, ist auch ein Turm. Hochhäuser und Wolkenkratzer sind keine Türme. Masten und Schornsteine auch nicht. Was bleibt also übrig? Der höchste Kirchturm, der höchste Wasserturm, der höchste Tower eines Flughafens, der höchste Fernsehturm und viele weitere. In unserem Ranking stellen wir Ihnen die 11 höchsten Türme der Welt vor. Um Ihre Neugierde zu wecken: Zwischen dem ersten und dem letzten Platz liegen bemerkenswerte 577 Meter.
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Notfall im Ingenieurbüro – Neue Checkliste und kostenfreies Webinar am 25.03.2020

Um das eigene Ingenieurbüro vor ernsthaften Schäden oder existenzbedrohenden Verlusten im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers zu schützen, sollten Regelungen für den Notfall getroffen werden. Dazu hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau jetzt eine Checkliste für ein Notfallhandbuch entwickelt, die kostenfrei zum Download erhältlich ist. Außerdem gibt es für Kammermitglieder ein kostenfreies Webinar am 25. März 2020.
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Bundesingenieurkammer: Ingenieurbüros brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe

Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehenden Folgen betreffen auch Ingenieurbüros. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen mit wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen rechnen. „Einige Bundesländer haben bereits reagiert und Soforthilfeprogramme aufgelegt. Davon braucht es aber dringend mehr“, so Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer.
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BMWi: Anwendung des Vergaberechts bei Beschaffungen mit Bezug zur Coronavirus-Pandemie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Rundschreiben vom 19. März 2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.
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Insolvenzen verhindern: Öffentliche Auftraggeber müssen Rechnungen begleichen

Ingenieurbüros und Bauunternehmen aus ganz Deutschland berichten, dass Kommunen Rechnungen für bereits geleistete Aufträge nicht begleichen wollen und dies zum Teil sogar schriftlich mit Hinweis auf laufende Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft begründen. Der Verband Beratender Ingenieure fordert gemeinsam mit der Bauindustrie die öffentliche Hand auf, eingehende Rechnungen umgehend zu begleichen, um damit die Liquidität der Unternehmen zu sichern.
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BDB fordert Hilfen für kleine und mittlere Planungsbüros

Zusammen mit dem Bundesverband der freien Berufe (BFB) setzt sich der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) gegenüber der Bundesregierung für großzügige Hilfen und Unterstützung ein, um seine Mitglieder vor Zahlungsschwierigkeiten und Einnahmeausfällen infolge von Auftragsstornierungen und -rückgängen augfrund des Coronavirus zu schützen.
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Trotz positiver Baugenehmigungszahlen: Baugewerbe von Corona-Virus massiv betroffen

„Die vom Statistischen Bundesamt am 17. März bekannt gegebenen Baugenehmigungszahlen sind trügerisch. Auch wenn die Zahlen aus statistischer Sicht richtig sind, sind sie leider kein Indiz für die weitere Entwicklung der Baukonjunktur.“ Dies erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu den Baugenehmigungszahlen aus 2019.
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Die Welt nach Corona

Wie wird das Coronavirus unser Leben und unsere Gesellschaft verändern? Der Zukunftsforscher Matthias Horx hat ein optimistisches Szenario der Zeit nach der Krise entworfen. In seiner "Corona-Rückwärts-Prognose" macht Horz einen Zeitsprung in den Herbst 2020 und blickt von dort zurück auf heute. Lesen Sie hier den ganzen Artikel.
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Bauministerin Kerstin Schreyer stellt Neufassung des PPP-Leitfadens vor

Die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privaten Partnern stellt für viele Kommunen eine gute Möglichkeit dar, dringend anstehende Bauprojekte realisieren zu können. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. Mit ihrer Leitfadenreihe zu PPP gibt die Staatsregierung den Kommunen ein umfassendes Informations- und Nachschlagewerk an die Hand. Bauministerin Kerstin Schreyer hat jetzt die aktualisierte Neuauflage des zweiten Teiles des Leitfadens vorgestellt.
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In der Zukunft zu Hause: Hocheffizient bauen und sanieren

Die Wärmewende als Teil der Energiewende stellt eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bayern dar. Worauf Bauherren und Planer bei Sanierung und Neubau achten sollten, zeigt die kostenfreie Broschüre „In der Zukunft zu Hause: Hocheffizient bauen und sanieren", die das Bayerische Landesamt für Umwelt jetzt aktualisiert und neu aufgelegt hat.
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Konferenz „The Fire at Notre Dame“: Videos der Vorträge online

Die History Study Group der Institution of Structural Engineers hatte am 29.10.2019 in London die Konferenz "The Fire at Notre Dame: how should we respond?" mit Vorträgen von Ingenieuren, Architekten und Historikern organisiert. Nun wurden die Vorträge bei der Konferent als Videos (in englischer Sprache) veröffentlicht.
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Kein Monopol bei Energieberatungen: VBI fordert Neuformulierung im GEG

Das Vorhaben, ausschließlich Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband für informatorische Beratungsgespräche zuzulassen, diskriminiert alle Ingenieurunternehmen, die bereits qualifizierte Energieberatungen anbieten. Der VBI lehnt deshalb die im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes GEG enthaltene Festlegung ab und fordert eine Öffnung zugunsten weiterer Marktteilnehmer.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Rechtliche Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge: Neue Webinare

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum Coronavirus bieten wir Ihnen kurzfristig drei Webinare zu den rechtlichen Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge an. Die Webinare am 24., 26., 27., 30. und 31. März gehen auch auf Störungen im Bauablauf ein und behandeln z.B., ob Auftraggeber Zahlungen zurückhalten können. Die Webinare sind für Kammermitglieder kostenfrei!
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Corona-Krise: Neue Webinare zu arbeitsrechtlichen Fragen sowie Kurzarbeit

Kurzfristig haben wir weitere Webinare ins Programm genommen: Die Webinare am 27. März und am 1. April 2020 behandeln die wichtigsten Fragen zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Corona Pandemie. Beim Webinar am 30. März 2020 geht es um das Thema Kurzarbeit und die Voraussetzungen und Möglichkeiten, um damit durch die Krise zu kommen.
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Qualifizierter Lageplan (Online-Training / Webinar)  - 21.04.2020 - Foto: Kokliang / Shutterstock.com

Mit der letzten Novellierung der BayBO sind die Abstandsflächen ins Prüfprogramm im Genehmigungsverfahren aufgenommen worden.
In dem Webinar wird aufgezeigt, wie mit Hilfe des Qualifizierten Lageplans ein Beitrag zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens durch den Vermessungsingenieur geleistet werden kann.
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  • Es obliegt dem Bauherrn, dem bauaufsichtführenden Architekten und dem ausführenden Unternehmer ordnungsgemäße Pläne als Grundlage für deren Leistung zur Verfügung zu stellen. Ist ihm bekannt, dass eine in der Genehmigungsplanung vorgesehene Dachkonstruktion nicht ausführbar ist und lässt er keine neue, durchführbare Planung für das Dach anfertigen, sondern nimmt er eine von den vorliegenden Plänen abweichende Dachkonstruktion hin, trifft ihn ein hälftiges Mitverschulden (OLG München, Urteil v. 24.10.2018, 20 U 966/18 – IBR 2019, 27).

  • Der grundlose „Widerruf“ eines mündlich geschlossenen Planervertrages über HOAI-Leistungen stellt eine freie Kündigung des Vertrages dar und berechtigt den Planer zur Abrechnung der beauftragten Leistungen nach den Mindestsätzen der HOAI (OLG Dresden, Urteil v. 20.11.2017, 10 U 1012/16 – IBR 2019, 21).

  • Eine Vertragsstrafenregelung wird nicht hinfällig, wenn sich die Bauzeit durch eine verzögerte Mitwirkung des Bauherrn verschiebt, die Parteien die Verschiebung bei der Vereinbarung bedacht haben, ohne Konsequenzen daran zu knüpfen, und eine Neuordnung der Bautätigkeit nicht notwendig geworden ist (OLG Schleswig, Urteil v. 03.11.2017, 1 U 1/16 – IBR 2019, 10).

  • Stehen Interessenten an einem öffentlichen Auftrag aufgrund der Angaben in der Bekanntmachung, den Bewerbungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung ausreichende Informationen zur Verfügung, die für eine belastbare Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlich sind, trifft den Auftraggeber in einem nicht offenen Verfahren keine Pflicht, den konkreten Vertragsentwurf mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung zu stellen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.10.2018, Verg 26/18 – IBR 2019, 90).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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