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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie herzlich zur Baustellenbesichtigung der Tiefgarage Thomas-Wimmer-Ring am 25. März 2020 in München ein. Die Bauarbeiten für die 130 Meter lange, 30 Meter breite und 12 Meter tiefe neue Garage für 520 PkWs befinden sich bereits auf der Zielgeraden.

"BIM darf nicht in die Hände einiger weniger gegeben werden, denn BIM betrifft jeden. Alle am Bau Tätigen müssen BIM-fit sein", sagt Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, zum BIM-Stufenplan der Bundesregierung.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 26.02.2020 einen Auslegungserlass zur VOB/A 2019 auf Bundesebene versandt. Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von Planungsleistungen erarbeitet, das u.a. den Vorrang des Leistungswettbewerbs betont und Hinweise zur Gewichtung der Zuschlagskriterien gibt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus weisen wir darauf hin, dass die Veranstaltungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern derzeit wie geplant stattfinden. Teilnehmer, die sich in den letzten Wochen in einem der vom Robert Koch Institut aufgeführten Risikogebieten aufgehalten haben oder akute Symptome zeigen, können nicht an unseren Veranstaltungen teilnehmen und nehmen bitte Kontakt zu uns auf.

Hier sind unsere Veranstaltungstipps für die kommenden Wochen:

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns darauf, Sie bei unseren Veranstaltungen und Fortbildungen zu begrüßen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Baustellenbesichtigung Tiefgarage Thomas-Wimmer-Ring - 25.03.2020 - München - Eintritt frei!

Derzeit entsteht am Münchner Thomas-Wimmer-Ring eine dreigeschossige Tiefgarage für 520 PKWs. Die Bauarbeiten für die 130 Meter lange, 30 Meter breite und 12 Meter tiefe neue Garage nebst Fußgängerunterführung befinden sich bereits auf der Zielgeraden. Besichtigen Sie bei unserer Regionaltour Oberbayern am 25. März diese bedeutsame Großbaustelle.
Der Eintritt ist frei - gleich anmelden, die Plätze sind begrenzt!
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Der BIM-Stufenplan: Alle Hürden genommen?

"Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Eine vielleicht etwas despektierlich Ansicht über Building Information Modeling (BIM). Sicher war dies nicht die Sicht der Bundesregierung, als sie beschloss, ab 2020 alle Infrastrukturbauprojekte des Bundes verpflichtend mit BIM planen und bauen zu lassen", sagt Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Worauf es bei der Umsetzung ankommt und wo es noch Probleme gibt, darum geht es in diesem Artikel.
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Auslegungserlass zur VOB/A 2019 auf Bundesebene vom 26.02.2020

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 26.02.2020 einen Erlass zur Auslegung und Anwendung von einzelnen Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/Teil A (VOB/A 2019) versandt. Für Bundesbehörden gilt im Unterschwellenbereich die VOB/A 2019 (Abschnitt 1) seit dem 01.03.2019 und im Oberschwellenbereich die VOB/A 2019 (Abschnitte 2 und 3) seit dem 18.07.2019.
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Vergabe von Planungsleistungen: Empfehlungen von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer

Bundesingenieurkammer und  Bundesarchitektenkammer haben ein Empfehlungspapier für die Vergabe von Planungsleistungen nach dem Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI erarbeitet. Darin werden u.a. der Vorrang des Leistungswettbewerbs betont und Hinweise zur Gewichtung der Zuschlagskriterien gegeben.
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Informationen zum Coronavirus

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus weisen wir darauf hin, dass sämtliche Veranstaltungen der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Ingenieurakademie Bayern (Seminare, Beratungstermine, Sitzungen etc.) derzeit wie geplant stattfinden. Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen und die Empfehlungen der Gesundheitsämter und sonstiger Behörden aufmerksam. Sollte sich die Lage ändern, werden wir umgehend reagieren.
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Notfall im Ingenieurbüro – Neue Checkliste und kostenfreies Webinar am 25.03.2020

Um das eigene Ingenieurbüro vor ernsthaften Schäden oder existenzbedrohenden Verlusten im Falle von Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers zu schützen, sollten Regelungen für den Notfall getroffen werden. Dazu hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau jetzt eine Checkliste für ein Notfallhandbuch entwickelt, die kostenfrei zum Download erhältlich ist. Außerdem gibt es für Kammermitglieder ein kostenfreies Webinar am 25. März 2020.
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VBI: Stundensätze für Bausachverständige im JVEG-Änderungsgesetz unangemessen

Der VBI hat in einer Stellungnahme das Vorhaben der Bundesregierung begrüßt, mit dem JVEG-Änderungsgesetz die Vergütung der Sachverständigen an die auf dem freien Markt üblichen Honorare anzupassen. „Wir sehen jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den darin vorgeschlagenen Stundensätzen für die Bausachverständigen, die deutlich unter den betriebswirtschaftlich angemessenen Sätzen bleiben“, erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele. Die Bundesingenieurkammer gab ebenfalls eine Stellungnahme zum JVEG ab.
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Spürbare Abkühlung auf dem Ingenieurarbeitsmarkt

Die konjunkturelle Abkühlung ist nun auch am Ingenieurarbeitsmarkt spürbar. Das zeigt der neue VDI-/IW-Ingenieurmonitor 2019/IV. Im vierten Quartal 2019 waren im Monat durchschnittlich knapp 113.000 offene Stellen zu besetzen, was im Vergleich zum Vorjahresquartal ein Minus von 10,4 Prozent auf Seiten der Arbeitskräftenachfrage ausmacht. Auch auf Seiten der Arbeitssuchenden macht sich die Abkühlung bemerkbar. So suchten im selben Zeitraum 32.461 Personen eine Beschäftigung in einem Ingenieurberuf. Verglichen zum Vorjahresquartal stieg die Zahl der arbeitslos Gemeldeten damit um 10,2 Prozent.
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Bundesingenieurkammer: Gute Luft für besseres Lernklima!

Nach wie vor setzen viele Schulen trotz voller Klassenzimmer auf Fensterlüftung, obwohl diese de facto kaum die Anforderungen an ausreichende Luftqualität sicherstellt. Jetzt hat die Bundesingenieurkammer ein Positionspapier zur Verbesserung der Luftqualität in Schulen und Kitas erarbeitet.
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Bauindustrie zieht positive Jahresbilanz 2019

„Die Bauunternehmen haben es 2019 geschafft, das ausgesprochen gute Vorjahresergebnis noch zu übertreffen. Sie haben sowohl ihren Umsatz als auch die Zahl ihrer Beschäftigten weiter erhöht.“ Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, die in der neuesten Ausgabe des Aktuellen Zahlenbildes veröffentlichten Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.
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UNESCO erklärt 4. März zum “Internationalen Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“

Die 40. Generalkonferenz der UNESCO hat im vergangenen Jahr beschlossen, den 4. März jedes Jahres zum „Internationalen Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ zu erklären. Ingenieurinnen und Ingenieure leisten Tag für Tag wichtige Arbeit – sei es in den Bereichen Energieversorgung, Wasserwirtschaft, Infrastruktur und Klimaschutz oder durch ressourceneffizientes Planen und Bauen. Somit tragen sie entscheidend zum Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung bei.
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Wie schütze ich mein Heim vor Überschwemmung - Vortrag für Eigenheimbesitzer am 31. März in Kürnach - Eintritt frei!

Vollgelaufene Keller, beschädigte Häuser durch Starkregen: Viele Eigenheimbesitzer kennen diese Probleme. Die Folgen: Kostenintensive und nervenaufreibende Reparaturen und Umbaumaßnahmen. Was können Sie tun, um Ihr Haus vor Starkregenschäden zu schützen und wie können Sie Ihren Keller überschwemmungssicher machen? Diesen Fragen widmet sich unsere neue Vortragsreihe für Eigenheimbesitzer. Der Eintritt ist frei!
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VBI-Konjunkturumfrage 2020: Starke Auftragslage

Optimistisch sind die im Verband Beratender Ingenieure (VBI) zusammengeschlossenen Ingenieurunternehmen in das laufende Wirtschaftsjahr gestartet. Das geht aus der VBI-Konjunkturumfrage 2020 hervor. Danach gibt es entgegen der zunehmend eingetrübten konjunkturellen Aussichten für die deutsche Wirtschaft bislang keine Hinweise auf einen nachlassenden Auftragsboom bei den unabhängigen Planungsbüros.
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Online-Umfragen zur elektronischen Vergabe und zu Dipl.-Ingenieur/innen über 50

Bei der Online-Umfrage der Bergischen Universität Wuppertal geht es um die Digitalisierung des Ausschreibungs- und Vergabeprozesses und die Nutzung der eVergabe. Bei der der Umfrage der Universität Vechta wird untersucht, inwieweit Dipl.-Ingenieur/innen (FH) ab dem 50. Lebensjahr ihre eigene berufliche Handlungskompetenz bisher entwickelten und weiter zu erhalten beabsichtigen.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Der gestörte Bauablauf: Die erfolgreiche Durchsetzung und Abwehr von Mehrkostenansprüchen  - 31.03.2020 - Nürnberg

Das Seminar widmet sich der äußerst problematischen Fragen der Mehrkostenansprüche aufgrund von Bauzeitverzögerungen. Praxisnah werden Grundlagen und Voraussetzungen zur erfolgreichen Durchsetzung bzw. Abwehr von bauzeitbedingten Mehrkostenansprüchen nach BGB und VOB/B aufgezeigt. Außerdem werden die baubetrieblichen Grundlagen der Kalkulation vermittelt und  Möglichkeiten zur (Honorar-) Nachtragsgenerierung bei nicht vom Planer zu vertretender Bauzeitverlängerung aufgezeigt.
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Führen auf Distanz: Keep in contact - 01.04.2020 - München

Führen auf Distanz ist für gewisse Tätigkeitsbereiche gerade in unserer digitalen Arbeitswelt längst keine Ausnahme mehr. Doch diese Konstellation stellt besondere Anforderungen an Führungskräfte und erfordert spezielle Instrumente und Kenntnisse. Wie es gelingt, Mitarbeiter trotz räumlicher Entfernung als Team zu führen und Aufgaben effektiv zu delegieren, ist Inhalt dieses Seminars.
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Bauen in der Warteschleife - 20./21.03.2020 - Tutzing

Ohne Bauen kein Fortschritt. Doch Bauen ist mühsam geworden: Ein engmaschiges Netz an Vorschriften ist zu beachten, Bürger wollen mitreden und Konflikte sind auch zwischen den am Bau Beteiligten geradezu vorprogrammiert. Könnte nicht alles viel schneller und reibungsloser gehen? Oder drohen dann womöglich Willkür, Unordnung und Qualitätsverluste? Darum geht es bei unserer gemeinsamen Tagung mit der Akademie für Politische Bildung in Tutzing.
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Info-Abend zur Mitgliedschaft - Vortrag "HOAI-Urteil" - 24.03.2020 - München

Bei Neubau, Umbau oder Sanierung sind eine Fülle an Verpflichtungen zu beachten. Mit dem Vortrag "Bautechnische Nachweise und Bauordnungsrecht: Wer? Was? Wann?" bringen wir bei unserem Info-Abend am 24. März in München Licht ins Dunkel. Außerdem informieren wir über die Ingenieurversorgung und die Vorteile der Mitgliedschaft in der Kammer. Der Eintritt ist frei!
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  • Eine Planungsleistung eines Architekten entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ein Bauwerk vorsieht, dessen Errichtung höhere Herstellungskosten erfordert, als sie von den Parteien vereinbart sind. Die bloße Angabe einer Kostengrenze oder Darstellung eines Rahmens der wirtschaftlichen Verhältnisse führt jedoch nicht zur Vereinbarung einer Beschaffenheit. Haben die Parteien einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, dann streitet die Vollständigkeitsvermutung dieses Vertrags gegen die Vereinbarung von bestimmten Baukosten, wenn die behauptete Vereinbarung im Vertrag schriftlich nicht aufgeführt ist (OLG München, Urteil v. 27.09.2016, 9 U 1161/15 – IBR 2019, 24).

  • Vergibt ein Architekt mit Vollmacht des Bauherrn den Hauptauftrag an einen Unternehmer, kann dadurch der Anschein einer Vollmacht auch für die Erteilung von Zusatzaufträgen erweckt werden (OLG Köln, Urteil v. 20.12.2017, 11 U 112/15).

  • Der Grundstücksmakler ist bei Abschluss des Maklervertrages (Makleralleinauftrag)verpflichtet den Kunden darüber zu informieren/aufzuklären, dass er zugleich als „Projektentwickler“ ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss eines Erwerbsvertrages hat, der bestimmten Architekten ermöglicht, eine bereits erbrachte Planungsleistung dem Erwerber gegenüber entgeltlich zu erbringen (OLG Hamm, Urteil v.08.02.2018, 18 U 41/17).

  • Unterlässt der Auftraggeber für die Sanierung einer Sichtbetonfassade die Instandsetzungsplanung nach der Instandsetzungs-Richtlinie, trifft ihn an den Verfärbungen aufgrund ungeeigneter Sanierungsmethode ein Mitverschulden (OLG München, Urteil v. 31.07.2018, 28 U 3161/16 – IBR 2018, 614).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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