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Sehr geehrte Damen und Herren,

im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren um die Mindest- und Höchstsätze hat der EuGH nun das Urteil für den 4. Juli 2019 angekündigt. Wir hoffen, dass der EuGH die Notwendigkeit der verbindlichen Sätze für das Planungswesen in Deutschland erkennt und werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.

Das Bayerische Bauministerium informiert über die Anpassung der Höhe der Stundensätze nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau für das Jahr 2019 (rückwirkend) sowie die Jahre 2020 und 2021.

Den Wohnungsbau ankurbeln, aber gleichzeitig Flächenfraß und Versiegelung vermeiden? Kammervorstand Dr.-Ing. Markus Hennecke macht sich in seinem Artikel "Flächennutzung weiterdenken!" Gedanken darüber, wie es gelingen kann, öffentliche Räume für das urbane Leben besser zu nutzen.

Außerdem laden wir Sie herzlich ein, bei unserer kostenfreien Baustellen(tunnel)tour am 26. Juni drei spannende Baustellen im Zuge des Bahnprojektes Stuttgart - Ulm zu besichtigen. Ebenfalls kostenfrei für Sie sind unsere beiden Regionalforen zur Arbeit der Kontrollstelle EnEV am 27. Juni in Augsburg und am 1. Juli in Hof.

Am 9. Juli sind wir dann mit unserem Info-Abend zur Ingenieurversorgung in Nürnberg - Eintritt frei! Und am 12. Juli laden wir Sie zur Besichtigung der Glaskathedrale in Amberg ein, dem einzigen Bauwerk des Bauhausgründers Walter Gropius in der Oberpfalz.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und unseren Veranstaltungen und Fortbildungen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Baustellen(tunnel)tour Feuerbach-Albvorland-Filstalbrücke - 26.06.2019 - Ab München

Das Bahnprojekt Stuttgart - Ulm ist das derzeit größte laufende Bauvorhaben in Deutschland. Es beinhaltet die Teilprojekte "S21 - Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart" und "NBS - Neubaustrecke Wendlingen - Ulm". Bei der ganztägigen Regionaltour erhalten Sie im Rahmen von drei Baustellenbesichtigungen exklusive Einblicke in verschiedene Baumaßnahmen des Bahnprojektes. Die Veranstaltung ist kostenfrei!
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HOAI-Vertragsverletzungsverfahren: Urteil für den 4. Juli 2019 angekündigt

Nach Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zu der Frage, ob die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit EU-Recht vereinbar ist oder nicht, am 4. Juli 2019 um 9:30 Uhr verkünden. Die Bundesingenieurkammer und natürlich auch die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hoffen, dass – anders als Generalanwalt Szpunar – der EuGH die Notwendigkeit der verbindlichen Sätze für das Gesamtgefüge im Planungswesen in Deutschland erkennt.
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Information über den Stundensatz nach § 31 Abs. 5 PrüfVBau

Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, informiert das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die betroffenen Stellen bei Änderungen des Stundensatzes durch Rundschreiben über den jeweils nach § 31 Abs. 5 Satz 3 PrüfVBau zu Grunde zu legenden Stundensatz. Nun wurde die Anpassung der Höhe der Stundensätze für das Jahr 2019 (rückwirkend) und die Jahre 2020 und 2021 mitgeteilt.
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Flächennutzung weiterdenken!

Den Wohnungsbau ankurbeln, aber gleichzeitig Flächenfraß und Versiegelung vermeiden? Vorstandsmitglied Dr.-Ing. Markus Hennecke schlägt in diesem Artikel vor, die Möglichkeiten der Flächennutzung weiterzudenken, um öffentliche Räume für urbanes Leben besser zu nutzen. Eine Brücke dient dem Verkehr und ein Sportplatz der Freizeit. Aber warum nicht beides zusammenführen und Sportflächen unter der Brücke schaffen? 
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Junior.ING: Ingenieurtalente bei bundesweitem Schülerwettbewerb ausgezeichnet

Am 14. Juni 2019 zeichneten die Ingenieurkammern in Berlin die besten Teams des bundesweiten Schülerwettbewerbs „Junior.ING“ aus. Die ersten Preise gingen ins Saarland und nach Baden-Württemberg. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hatte in diesem Jahr zum ersten Mal beim Schülerwettbewerb mitgemacht. Die Preisträger aus Bayern holten in beiden Alterskategorien jeweils einen guten 5. Platz.
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VFB Bayern fordert Europäische Charta der Freien Berufe

Der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die pro-europäischen Parteien die stärkste Kraft im künftigen EU-Parlament darstellen und der befürchtete starke Zuwachs populistischer und EU-skeptischer Parteien auch aufgrund der gestiegenen Wahlbeteiligung ausgeblieben ist. Der VFB fordert nun alle 96 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament auf, sich für eine Legaldefinition der Freien Berufe einzusetzen.
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VBI zur Arbeitszeiterfassungspflicht nach EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat mit seinem Urteil vom 14. Mai zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer (C-55/18) die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, zur Umsetzung der EU-Richtlinie 89/391/EWG – Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit – gesetzliche Regelungen zur Messung der täglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers zu verabschieden. Der VBI warnt vor vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand.
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Christoph Schild ist neuer Präsident des BDB

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure kam vom 31. Mai bis 1. Juni in Braunschweig zum Baumeistertag zusammen. Im Rahmen der öffentlichen Kundgebung wurden die Preisträger des BDB-Studentenförderpreises geehrt. In der Mitgliederversammlung wurden der Präsident, der Vizepräsident, weitere Mitglieder des Präsidiums und die Berater gewählt sowie Anträge beraten und beschlossen.
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Mitgliedermagazin "Ingenieure in Bayern" Mai-Ausgabe jetzt online

Aktuelle Themen der Juni-Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift "Ingenieure in Bayern" sind: Pressekonferenz "Wassersensibles Planen und Bauen", Sitzung der Vertreterversammlung am 9. Mai, Arbeitskreis Junge Ingenieure, BIM, neues Akademieprogramm, UTM-Umstellung, Energiepolitik, Berufshaftplicht und Vergabe. Werfen Sie jetzt einen Blick in die neue Ausgabe mit vielen spannenden Themen und Artikeln. Viel Spaß beim Lesen!
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Praktiker-Lösungen im Holzbau: Seminar am 1. Juli in München

Holzbau ist anspruchsvoll. Das Baurecht stellt teilweise erhöhte Ansprüche an die Gebäudeklasse 4 und 5 und Brand- und Schallschutz können bei entsprechenden Gebäuden zur Herausforderung werden. Neben den Themen Baurecht und Brandschutz erörtert das Seminar die besonderen schallschutztechnischen Vorgaben. Außerdem werden fallbezogene Übungen zur Nutzung von dataholz.eu vorgestellt, einem Online-Katalog für Holz- und Holzwerkstoffe, Baustoffe, Bauteile und Bauteilfügungen.
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BIM-Seminarreihe startet wieder am 12. Juli 2019

Besuchen Sie unsere Seminare und machen Sie sich und Ihr Büro anhand von Praxisbeispielen und den Erfahrungen anderer Planer fit für BIM. Die ersten 26 Absolvent/innen unserer BIM-Seminarreihe haben am 17. Mai und 7. Juni 2019 erfolgreich die Prüfung abgeschlossen und erhielten direkt im Anschluss das buildingSMART / VDI Zertifikat "BIM-Qualifikationen - Basiskenntnisse". Die nächste Seminarreihe unserer "BIM-Kochkurse" startet wieder am 12. Juli 2019.
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>> Mehr Fortbildungen


Reginalforen zur EnEV-Kontrollstelle am 27. Juni in Augsburg und am 1. Juli in Hof

Informieren Sie sich am 27. Juni in Augsburg oder am 1. Juli in Hof über die Kontrollstelle EnEV. Aufgabe der Kontrollstelle ist es, die durch § 26d EnEV angeordneten Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen durchzuführen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Der Eintritt ist frei!
Regionalforum Schwaben - 27.06.2019 - Augsburg 
Regionalforum Oberfranken - 01.07.2019 - Hof

Regionaltour Oberpfalz: Die „Glaskathedrale“ Amberg - 12. Juli 2019

Amberg besitzt mit der zwischen 1968 und 1970 errichteten Glaskathedrale (heute Kristall-Glasfabrik Amberg GmbH) das einzige Bauwerk des Bauhausgründers Walter Gropius in der Oberpfalz. Mit seiner außergewöhnlichen Formensprache und den konstruktiven Innovationen geht es als eines der bedeutendsten Industriebauten des 20. Jhs. in die Architekturgeschichte ein. Bei einer Führung erhalten Sie spannende Einblicke in das imposante Glashüttengebäude. Der Eintritt ist frei!
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  • Teilabnahmen im Sinne von § 641 Abs. 1 Satz 2 BGB setzen eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierüber voraus. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, muss der Wille des Bauherrn zur Teilabnahme wegen ihrer gravierenden Folgen klar zum Ausdruck kommen.
    (BGH, Beschl. v. 07.02.2019, VII ZR 274/17 – IBR 2019, 250)

  • Ein Architekt ist nicht verpflichtet, sich ständig auf der Baustelle aufzuhalten. Er muss jedoch die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden. Bei wichtigen oder bei kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zur erhöhten Aufmerksamkeit und zu einer intensiven Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet.
    (OLG Brandenburg, Urteil v. 27.06.2018, 4 U 203/16 – IBR 2019, 266)

  • Ein Gesamtschuldverhältnis entsteht zwischen einem Architekten und einem Bauunternehmer, wenn beide zum Entstehen eines Mangels am Bauwerk beigetragen haben. Auf welche Weise der Mangel beseitigt wird, ist für das Entstehen einer Gesamtschuld unerheblich. Beim Gesamtschuldner-Innenausgleich richtet sich die Höhe nach den jeweiligen Verursachungsbeiträgen beider Gesamtschuldner, wobei jeweils diejenige Partei, die eine überwiegende Verursachung eines Mangels am Bauwerk durch die andere Partei behauptet, einen über den jeweiligen Kopfteil hinausgehenden Verursachungsanteil des anderen Gesamtschuldners zu beweisen hat.
    (OLG Stuttgart, Urteil v. 31.07.2018, 10 U 150/17 – IBR 2019, 265)


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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