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Sehr geehrte Damen und Herren,

nur mit aktuellen Zahlen und Daten können wir die Interessen unseres Berufstandes wirksam in der Politik vertreten. Dazu brauchen wir Ihre Mithilfe! Bitte beteiligen Sie sich an unserer Konjunkturumfrage 2019.

Eines der wichtigsten Ziele der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist die Nachwuchsförderung. Mit der neuen Internetplattform www.zukunft.ingenieur.de möchten wir junge Menschen für den spannenden und vielseitigen Beruf des Ingenieurs im Bauwesen begeistern.

Auch in der Kammer wollen wir den Nachwuchs-Ingenieuren eine eigene Stimme geben. Darum geht es bei der Info-Veranstaltung Netzwerk junge Ingenieure am 10. April in München.

Weitere Themen unseres Newsletters sind die HOAI, die VOB/A 2019, der soziale Wonhnungsbau, das Dauerthema Fachkräftemangel und Ingenieure ohne Grenzen. Und zu guter Letzt: In Unterfranken stehen aktuell 310 Mio. Euro für Baumaßnahmen der Bundeswehr bereit.

Viel Spaß beim Lesen und unseren Veranstaltungen und Fortbildungen!

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Neue Internetplattform zur Nachwuchswerbung: www.zukunft-ingenieur.de

Mit der neuen Internetplattform www.zukunft.ingenieur.de informieren wir über den spannenden und vielseitigen Beruf des Ingenieurs im Bauwesen. Schülerinnen und Schüler finden hier Infos zum Berufsbild, den verschiedenen Fachdisziplinen und natürlich zum Studium und den Karrierechancen. Und für die Nachwuchswerbung in Schulen und auf Messen gibt es ein kostenfreies Info-Package mit allen Informationen rund um den Beruf.
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Konjunkturumfrage 2019 - Jetzt mitmachen!

Um die Interessen unseres Berufstandes wirksam zu vertreten, benötigen wir aktuelle Daten und Zahlen über die Leistungen unserer Mitglieder und die Entwicklungen in den Ingenieurbüros. Denn nur mit klaren Fakten können wir fachlich fundierte und erfolgreiche Gespräche mit Politikern führen. Dazu brauchen wir Ihre Mitwirkung!
Bitte nehmen Sie sich 3 Minuten Zeit und beteiligen Sie sich an unserer Konjunkturumfrage 2019.
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Vom Paulus zum Saulus, oder: die HOAI in Luxemburg

HOAI und EU-Recht seien nicht vereinbar und die HOAI auch nicht erforderlich, um die Leistungsqualität zu sichern – das meint der Generalanwalt im HOAI-Verfahren vor dem EuGH. Dr.-Ing. Ulrich Schoz, Vorstandsmitglied der Kammer, hat kein Verständnis für diese ablehnende Haltung. Werden die Richter am EuGH den Wert der HOAI noch erkennen, auch wenn nicht alles an ihr wie Gold glänzt? Oder steht der Baubranche eine Zeitenwende bevor?
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Netzwerk junge Ingenieure: Info-Veranstaltung am 10. April in München

Der Vorstand der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau möchte Nachwuchs-Ingenieuren eine institutionalisierte Stimme in der Kammer geben und dafür einen neuen "Arbeitskreis junge Ingenieure" ins Leben rufen. Wer sich für den Berufsstand und die junge Ingenieurs-Generation engagieren und die Kammer mit seinen Ideen voranbringen möchte, ist herzlich zu unserer Info-Veranstaltung am 10. April eingeladen. Eintritt frei!
www.junge-ingenieure.de

Infoabend: Ingenieure ohne Grenzen - 28.03.2019 - München

„Ingenieure ohne Grenzen“ leistet seit 2003 weltweit technische Entwicklungszusammenarbeit, um die Lebensqualität notleidender und benachteiligter Menschen langfristig anzuheben. Erfahren Sie am Beispiel eines Gesundheitszentrum für Uganda mehr über die Arbeit der Hilfsorganisation und deren Ziele. Eintritt frei!
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Sozialer Wohnungsbau: Bundesrat gibt grünes Licht für Grundgesetzänderung

Der Weg für dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau ist frei. Nach dem Bundestag hat am 15. März 2019 auch der Bundesrat grünes Licht für die Aufnahme eines neuen Artikel 104d in das Grundgesetz gegeben. Bayerns Bauminister Dr. Hans Reichhart freut sich, dass der Bund damit der nachdrücklichen Forderung der Länder nachkommt. Somit ist ein weiterer Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
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Strategie gegen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft

Der Arbeitskräftemangel macht auch vor der Bau- und Planungswirtschaft nicht halt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie beschlossen. Darum ging es auch beim Spitzengespräch am 13. März 2019 im BMI mit Beteiligung der Bundesingenieurkammer.
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Deutscher Brückenbaupreis 2020 ausgelobt

Bereits zum 8. Mal rufen die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI zur Beteiligung am Deutschen Brückenbaupreis auf. Gesucht werden Deutschlands beste Bauingenieurleistungen im Brückenbau. Einsendeschluss ist der 14. September 2019.
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Info-Veranstaltung: 310 Mio. Euro für Baumaßnahmen der Bundeswehr in Unterfranken - 09.04.2019 - Veitshöchheim

Die Staatlichen Bauämter Würzburg und Schweinfurt informieren interessierte Bau- und Fachfirmen sowie Architektur- und Ingenieurbüros über Baumaßnahmen der Bundeswehr in Unterfranken. In den kommenden Jahren werden umfangreiche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in einem Kostenvolumen von über 310 Millionen Euro umgesetzt. Eintritt frei!
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Internationale Konferenz „Ingenieurtechnische Probleme bei der Denkmalsanierung“

Um aktuelle Verfahren zur Erneuerung von Baudenkmälern zu diskutierengeht es bei der Internationalen Konferenz „Ingenieurtechnische Probleme bei der Denkmalsanierung“ am 21. und 22. Juni 2019 im tschechischen Kloster Teplá. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Partner der Konferenz. Für Kammermitglieder gibt es 10 Konferenzplätze zum Vorzugspreis von 155 Euro.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Brandschutz von Stahl- und Verbundtragwerken

Das Seminar führt praxisnah in die Anwendung der in DIN EN 1993-1-2 und DIN EN 1994-1-2 enthaltenen Verfahren zur Bemessung von Stahl- und Verbundtragwerken im Brandfall ein und vermittelt wichtige Tricks und Kniffe für einen optimalen Brandschutz dieser Konstruktionen. Anhand aktueller Forschungsergebnisse der TUM werden Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt und aktuelle Fragestellungen diskutiert. 
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Ingenieurbüro 4.0: Seminare für den digitalen Wandel

Digitalisierung, Social Media und eine neue Generation junger Ingenieure haben gerade für Ingenieurbüros tiefgreifende Konsequenzen - nicht nur auf die Arbeitsprozesse, sondern auch auf Recruiting, Mitarbeiter- und Unternehmensführung und die Präsentation des Büros und seiner Leistungen. Machen Sie sich mit unseren neuen Seminaren und Webinaren fit für den digitalen Wandel. 
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Bauen der Zukunft: Smart Home und E-Mobility - 06.04.2019 - Hirschaid

Aus der heutigen Verkehrsinfrastruktur ist gerade die E-Mobilität nicht mehr wegzudenken. Wie solche Konzepte aussehen und wie sie umgesetzt werden, erfahren Sie im Forum der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Rahmen der 6. Energiemesse element-e im Energiepark Hirschaid.
Eintritt frei!
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Verbaute Heimat? Wenn Verbrauch zum Risiko wird - 11.04.2019 - München

Die Forderung nach Begrenzung des Flächenverbrauchs erfährt allgemein breite Zustimmung. Anders sieht es aus, wenn es um konkrete Bau- oder um Verkehrsprojekte geht. Das Jahreskolloquium des Forschungszentrums RISK an der Uni BW beleuchtet das Thema Flächenverbrauch aus interdisziplinärer und gesellschaftspolitischer Perspektive. Die Kammer ist Kooperationspartner. Eintritt frei!
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Neufassung VOB Teil A Abschnitt 1 für staatliche Behörden zum 29. März 2019 eingeführt

Das Bayerische Bauministerium hat am 07.03.2019 bekannt gegeben, dass die Neufassung der VOB Teil A Abschnitt 1 in der Fassung vom 31.01.2019 mit Wirkung vom 29.03.2019 eingeführt wird. Teil B der VOB ist weiterhin in der Fassung vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 07.01.2016, anzuwenden. Teil C der VOB ist weiterhin in der Fassung der Allg. Techn. Vertragsbedingungen (ADIN-Normen Ausgabe September 2016) anzuwenden. Die Bekanntmachung der OBB über die VOB vom 27.09.2016 tritt mit Ablauf des 28.03.2019 außer Kraft.
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  • Für die Wirksamkeit eines mit einer evangelischen Kirchengemeinde geschlossenen Vertrags (hier: über Projektentwicklung/Projektsteuerung) ist die Einhaltung der in den kirchenrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Schriftform erforderlich. Die formwirksame Genehmigung eines formlos geschlossenen und damit schwebend unwirksamen Vertrags bedarf entgegen § 182 Abs. 2 BGB der Einhaltung der Formvorschriften. Hier gilt nichts anderes als bei genehmigungsbedürftigem Handeln anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.06.2018, 24 U 159/17 – BauR 2019, 538).

  • Im Rahmen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) sind bei Umbauten, Modernisierungen und Instandsetzungen die aufgrund der Gegebenheiten notwendigen Maßnahmen zu klären. Das Beraten zum gesamten Leistungsbedarf als Gegenstand der Leistungsphase 1 erstreckt sich auch darauf, welche Institutionen und Ämter - u. a. die Baugenehmigungsbehörde - beteiligt werden müssen. Der Architekt hat deshalb zu prüfen, ob die vom Auftraggeber beabsichtigte Maßnahme nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungsbedürftig ist (OLG Karlsruhe, Urteil v. 24.10.2016, 19 U 188/14 – IBR 2019, 81).

  • Widerspricht die Ausführung der werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung, welche die Einhaltung der geltenden DIN-Normen und der geltenden anerkannten Regeln der Technik beinhaltet, liegt gleichwohl kein Mangel vor, wenn diese Ausführungsart ortsüblich und unbedenklich ist, weil sie jahrzehntelang zu keinen Beanstandungen geführt hat (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.04.2018, 23 U 6/17 – IBR 2019, 68).

  • Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs (BAG, Urteil v. 22.01.2019, 9 AZR 45/16).

  • Sowohl die Bewehrung als auch die Betongüte und die Beschichtung sind vom Statiker festzulegen (OLG München, Urteil v. 30.01.2018, 9 U 162/17 – IBR 2019, 26).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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