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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

langsam neigt sich das Jahr 2018 dem Ende zu. Es war ein ereignisreiches und erfolgreiches Jahr. Wir haben spannende Projekte umgesetzt, viele berufspolitische Gespräche im Interesse unseres Berufsstandes geführt und zahlreiche Veranstaltungen und Fortbildungen in ganz Bayern organisiert.

Wir bedanken uns bei allen unseren Mitgliedern, Partnern, Kunden und ehrenamtlich Tätigen für die schöne Zusammenarbeit und freuen uns darauf, diese im kommenden Jahr gemeinsam mit Ihnen fortzusetzen. Vom 24.12.2018 bis 01.01.2019 ist unsere Geschäftsstelle geschlossen. Ab dem 02.01.2019 sind wir gerne wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes neues Jahr.

Ihre Bayerische Ingenieurekammer-Bau
und Ingenieurakademie Bayern


Partnerschaftlich Bauen durch digitale Prozesse

Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken befasst sich in diesem Beitrag damit, wie die Digitalisierung das Handeln in der Bauindustrie verändern wird. Er betont, wie entscheidend das partnerschaftliche Planen und Bauen werden wird, damit alle Partner am Bau von der Digitalisierung der Branche profitieren können. "Nicht nur die Planung wird eine Gemeinschaftsaufgabe, sondern auch die Ausführung", so Gebbeken.
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Neue Broschüre: BIM in der Praxis - Anforderungen und Tipps

Als Vertretung der am Bau tätigen Ingenieure möchte die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ihre Mitglieder informieren und zugleich ermutigen, sich mit dem Thema Building Information Modeling (BIM) auseinanderzusetzen. Die neue kostenfreie Broschüre "BIM in der Praxis - Anforderungen und Tipps" zeigt, worauf es beim Einstieg ankommt und gibt praktische Tipps für den erfolgreichen Start mit BIM.
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Mitgliederprojekt: Generalsanierung Luitpoldbad in Bad Kissingen

In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau stellt die Bayerische Staatszeitung auf einer Sonderseite in regelmäßigen Abständen spannende Projekte von Kammermitgliedern vor. In der neuesten Ausgabe stellen NAtalie Oswald und Michael Altmann den Umbau des Luitpoldbades in Bad Kissingen zum Behördenzentrum vor. Lesen Sie hier den Artikel oder reichen Sie selber ein Projekt ein.
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BIM hat nur als Gemeinschaftsprojekt eine Chance

Ende November traf sich die Bauindustrie bei der BIM World Munich zum kreativen Austausch und Ideen-Schmieden. Bei der Pressekonferenz diskutierten u. a. Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied unserer Kammer und Christine Degenhart, Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, die Herausforderungen, die das Arbeiten mit BIM mit sich bringt und an welchen Stellen noch viel Arbeit auf die deutsche Baubranche wartet.
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Neue Broschüre: Freier Beruf - Für die Menschen - Vorteil für alle

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Bundesverbandes Freier Berufe stellt die aktuelle Publikation „Freier Beruf – Für die Menschen – Vorteil für alle“ vor. „Zu unserer Freiberufler-DNA gehört der Gemeinwohlbezug. Wir Freien Berufe erfüllen einen besonderen gesellschaftlichen Auftrag und schaffen Werte für die Gesamtgesellschaft“, so Dr. Ewer.
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Ingenieurakademie Bayern - Fortbildungen
Fortbildung regional 2019

Die Ingenieurakademie Bayern bietet 2019 noch mehr Fortbildungen in den Regionen Bayerns an. Hier haben wir 10 regionale Seminartipps im Januar/Februar 2019 für Sie:


Die EnEV Kontrollstelle stellt sich vor (Webinar)
16.01.2019     16:30 - 17:30 Uhr 

Der gestörte Bauablauf - die erfolgreiche Durchsetzung und Abwehr von Mehrkostenansprüchen
22.01.2019     09:00 - 17:00 Uhr     München

Neueste Rechtsprechung zum Bauwesen (Webinar)
23.01.2019     15:00 - 17:00 Uhr 

BIM  Kochkurs Seminarreihe: 4, 5 und 6
25.01. + 22.02. + 05.04.2019     jeweils 14:00 - 18:00 Uhr     München   

Verwendbarkeit von Bauprodukten - neue Bayerische Technische Baubestimmung (BayTB)
29.01.2019    09:00 - 16:30 Uhr       München 

Einführung in die VOB für (Jung-)Bauleiter
30.01.2019     09:00 - 17:00 Uhr     München

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatoren nach BaustellV, Anlage B, RAB 30
31.01.2019 - 02.02.2019   09:00 – 18:15   München

Datenschutz im Ingenieurbüro
31.01.2019     13:30 - 17:30 Uhr     München

Info-Veranstaltung zur EnEV-Kontrollstelle
04.02.2019     16:00 - 18:00 Uhr     München

Spezielle Koordinatorenkenntnisse für Koordinatoren nach BaustellV, Anlage C,RAB 30
06.02.2019 - 08.02.2019    jeweils 09:00 – 18:15 München

Blitzschutznorm contra Baurecht
12.02.2019     09:00 - 16:30 Uhr     München

Sachkundiger Planer Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen
18.-23.02.2019     Hamburg

>> Mehr Fortbildungen


IKOM Bau vom 21.-22. Januar 2019 an der TU München

Die IKOM Bau, das Karriereforum für Studierende von Bau- und Umweltingenieurwesen, Vermessungswesen sowie Architektur, findet wieder am 21. und 22. Januar an der Technischen Universität München statt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist als langjähriger Partner wieder mit dabei. Gerne veröffentlichen wir Stellenangebote unserer Mitglieder kostenfrei an unserem Stand.
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Netzwerk-Abend - 23. Januar 2019 - Coburg

Sie suchen neue Mitarbeiter, Werkstudenten oder Praktikanten? Dann besuchen Sie unseren Netzwerk-Abend an der Hochschule Coburg. Damit unterstützen wir Ingenieurbüros und öffentliche Verwaltung bei der Besetzung offener Stellen und Studierende bei der Suche nach Jobs - als junge Ingenieurinnen und Ingenieure, Werkstudenten oder Praktikanten.
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Kolloquium Konstruktiver Ingenieurbau: Großprojekte – Der Fluch der ersten Zahl – Eine technologieübergreifende Analyse von Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken
Kostenfreie Vortragsreihe von Uni BW und Bayerischer Ingenieurekammer-Bau
8. Januar 2019 - Neubiberg

Kommunen - Die verkannten Zukunftsgestalter
Tagung u.a. mit Kammerpräsident Prof. Dr. Norbert Gebbeken

01./02. Februar 2019 - Tutzing

4. Münchner BIM-Kongress
Bayerische Ingenieurekammer-Bau ist Kooperationspartner
19. Februar 2019 - München

Tagung Fassade 19 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg
Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder
21. Februar 2019 - Augsburg

Tagung Holzbau 18 - Institut für Bau und Immobilie - HS Augsburg
Kooperationsveranstaltung - Ermäßigte Gebühren für Mitglieder
22. Februar 2019 - Augsburg


  • Schreibt ein Ingenieur Erschließungsmaßnahmen aus und bildet er trotz anderslautender Vorgaben keine Fachlose, hat er dem Auftraggeber die ihm deshalb entgangenen Fördermittel im Wege des Schadensersatzes zu erstatten (OLG Jena, Urteil v. 17.02.2016, 7 U 610/15 – IBR 2018, 571).

  • Für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG ist entscheidend, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, als beherrschender oder zumindest mit einer Sperrminorität ausgestatteter Gesellschafter jederzeit nicht genehme Weisungen abwenden zu können (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.04.2018, L 10 R 828/17).

  • Der Auftraggeber kann erwarten, dass das Werk im Zeitpunkt der Fertigstellung die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) erfüllt. Hierzu gehören auch „DIN-Normen“, die die aRdT wiedergeben oder hinter ihnen zurückbleiben können. Sind die aRdT aufgrund behördlicher Vorgaben nicht einzuhalten, trifft den Planer eine umfassende Aufklärungspflicht (OLG München, Beschl. v. 07.07./18.09.2015, 27 U 4611/14 – IBR 2018, 520).

  • Sieht ein Vertrag vor, dass ein Vertragspartner eine Anlage (hier: Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlage) im Anwesen des anderen Vertragspartners plant, errichtet und entgeltlich betreibt („Contracting-Vertrag“), so handelt es sich regelmäßig um einen typengemischten Vertrag, der werk-, kauf-, miet- und dienstvertragliche Elemente enthält. Wird geltend gemacht, die Anlage sei infolge eines Planungsmangels unterdimensioniert, gebietet die Interessenlage die Anwendung werkvertraglicher Normen (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.05.2018, 5 U 1/18 – IBR 2018, 549).

  • Ein mit der Objektplanung beauftragter Architekt schuldet in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht zwangsläufig eine genehmigungsfähige Planung. Dies insbesondere dann nicht, wenn es dem Besteller zunächst vorrangig um das Ausloten von Maximalvorstellungen geht (KG Berlin, Urteil v. 21.07.2018, 21 U 152/17 – NJW 2018, 3258).


Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Schloßschmidstr. 3, 80639 München, Tel: +49 (0)89 419434-0, Mail: info@bayika.de, www.bayika.de

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