Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


VOB/B Nachträge – Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts 2018


27.11.2018     13:00 - 17:00 Uhr     München     K1832         

Die Bauüberwachungstätigkeit des Ingenieurs ist eine der schwierigsten und schadensträchtigsten Aufgaben, die er übernehmen kann. Es reicht nicht, ein guter Ingenieur zu sein. Vielmehr muss er zur Wahrnehmung der Bauüberwachungsaufgaben ebenso mit den kaufmännischen und vor allem rechtlichen Grundlagen seiner Arbeit vertraut sein.

Im Auftrag des Bauherrn hat er nicht nur die technische Verantwortung für die Erfüllung der werkvertraglichen Pflichten durch den Auftragnehmer. Der Ingenieur ist vor allem auch für die ordnungsgemäße Dokumentation des Bauablaufs, aus der erhebliche rechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden können, zuständig. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Nachträge. Bezüglich der technischen Bearbeitung der Nachträge ist der Bauüberwacher erster Ansprechpartner des Auftraggebers. Mängelrügen, Baubehinderungen und vor allem zusätzliche und geänderte Leistungen sind von ihm entgegen zu nehmen und zu dokumentieren. Reagiert der Bauüberwacher z.B. auf Nachtragsangebote nicht in der erforderlichen Form bzw. zur rechten Zeit oder unterlässt er die beweiskräftige Dokumentation der Ereignisse, kann dies in einer  Auseinandersetzung zwischen dem Auftraggeber und der Baufirma zu Nachteilen und wirtschaftlichen Einbußen des Auftraggebers führen, die mit rechtlichen Mitteln nicht mehr zu vermeiden sind.

Im Seminar werden die wichtigsten Nachtragsmöglichkeiten der Baufirmen vorgestellt und die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts aufgezeigt. Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars ist es, Möglichkeiten des bauüberwachenden Ingenieurs aufzuzeigen, wie er diesen Nachtragsforderungen begegnen kann.

Der bauüberwachende Ingenieur ist nicht „Bauanwalt“ seines Auftraggebers, allerdings werden von ihm Grundkenntnisse des Bauvertrags, sei es VOB/B Bauvertrag oder BGB-Bauvertrag, erwartet.

Eine aktuelle Textausgabe der VOB/B wird benötigt, ebenso das BGB (2018).

Referenten

  • Rechtsanwalt Paul Luppert
    FASP Finck Sigl & Partner
    Rechtsanwälte Steuerberater mbB
  • Dipl.-Ing. Maria-Christine Biele
    Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH


27.11.2018 Seminarinhalte


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 4.50 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz
  • Sachverständige nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AVEn
  • Koordinatoren nach Baustellenverordnung


Kosten

Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 01.11.2018 € 175,00
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 02.11.2018 € 220,00
Nichtmitglieder € 275,00


Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks


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