23.10.2018 16:00 - 17:00 Uhr I1804
Im Auftrag des Bauherrn hat der Ingenieur nicht nur die technische Verantwortung für die Erfüllung der werkvertraglichen Pflichten durch den Auftragnehmer. Der bauüberwachende Ingenieur ist vor allem auch bezüglich der technischen Bearbeitung der Nachträge erster Ansprechpartner des Auftraggebers. Reagiert der Bauüberwacher z.B. auf Nachtragsangebote nicht in der erforderlichen Form bzw. zur rechten Zeit oder unterlässt er die beweiskräftige Dokumentation der Ereignisse, kann dies in einer Auseinandersetzung zwischen dem Auftraggeber und der Baufirma zu Nachteilen und wirtschaftlichen Einbußen des Auftraggebers führen, die mit rechtlichen Mitteln nicht mehr zu vermeiden sind.
Im Online-Seminar werden die wichtigsten Nachtragsmöglichkeiten der Baufirmen kurz vorgestellt und auf die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechts hingewiesen.
Eine aktuelle Textausgabe der VOB/B wird benötigt, ebenso das BGB (2018).
Beachten Sie bitte auch das Präsenzseminar am 27.11.2018 (Kennziffer K18-32), in welchem die Inhalte dieses Online-Seminars vertieft werden.
Hinweis
Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Zugangslink zur Teilnahme am Online-Training sowie einen Hinweis, mit welchem Sie vor der Teilnahme die Systemanforderungen überprüfen können. Um teilnehmen zu können, benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetanschluss, Headset bzw. Lautsprecher und/oder Mikrofon/Telefon.
Referent
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 09.10.2018 | € 49,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 10.10.2018 | € 65,00 |
Nichtmitglieder | € 85,00 |
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