09.12.2020 13:00 - 16:30 Uhr I2072
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04.07.2019 hat Teile des bundesweit geltenden Gesetzes zu Honorierung der Ingenieur- und Architektenleistungen (HOAI) für unvereinbar mit dem Europarecht erklärt. Betroffen ist die in der HOAI festgelegte starre Bindung des Honorars an Mindest- und Höchstsätze.
Der deutsche Gesetzgeber hat die HOAI dergestalt zu ändern, dass künftig für Honorare der Ingenieure und Architekten keine verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr vorgegeben werden. Die Regelungen der HOAI zur Kalkulation des Honorars sollen aber beibehalten werden. Künftig wird es möglich sein, dieses nach HOAI kalkulierte Honorar mit Zu- und Abschlägen zu versehen. Im Ergebnis wird die HOAI eine unverbindliche Honorarempfehlung bzw. Honorarorientierung sein.
Im Seminar wird die voraussichtlich ab dem 01.01.2021 geltende Honorarempfehlungs-HOAI vorgestellt. Dazu sollen Strategien entwickelt bzw. vorgestellt werden, wie künftig mit diesem Empfehlungscharakter umgegangen werden kann, nach dem Motto: „Totgesagte leben länger“
Referent
Rechtsanwalt Frank Kosterhon
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
FASP Finck Sigl & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
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