26.11.2020 09:00 - 17:00 Uhr München V2049
Nicht genug damit, dass das Bauvertragsrecht einschließlich des Rechts der Architekten und Ingenieure mit Wirkung zum 01.01.2018 novelliert und den Baupraktikern hierdurch eine Vielzahl erheblicher Änderungen zugemutet wurde. Nein, auch der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen hat die zuvor angekündigte Anpassung der VOB/B bisher nicht umgesetzt und hiermit erheblichen Klärungsbedarf geschaffen. Nicht zuletzt als Konsequenz der neuen gesetzlichen Regelungen hat auch der BGH durch einige aktuelle Urteile reichlich neue Herausforderungen geliefert, welchen Planer und Überwacher nun gerecht werden müssen. Schließlich wurde außerdem noch vom EuGH durch die seit längerem erwartete Entscheidung zur HOAI zusätzlich Öl ins Feuer gegossen.
Die Fülle von Änderungen mit zahlreichen neuen Rechten und Pflichten für alle am Bau Beteiligten ist kaum mehr zu überblicken bzw. für Baupraktiker zu bewältigen.
In diesem Praxisseminar Bauvertragsrecht soll daher zunächst ein Überblick über die zahlreichen relevanten Neuigkeiten insbesondere in den Bereichen Bauvertragsrecht, Recht der Planer und Überwacher, sowie Haftung und Versicherung geschaffen werden. Es werden dann Konsequenzen der neuen Rechtslage auf die Vertragsgestaltung, Leistungspflichten und deren Vergütung, sowie auf die Haftungsrisiken von Ingenieuren indentifiziert. Außerdem werden gemeinsam mit den Teilnehmern praktische Lösungsansätze entwickelt und diskutiert, sowie Versicherungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Referenten
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 02.11.2020 | € 225,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 03.11.2020 | € 295,00 |
Nichtmitglieder | € 360,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Tagungsgetränke, Mittagsbuffet* und kleine Snacks (*inkl. ges. MwSt.)
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