16.04.2020 11:00 - 12:00 Uhr I2028
In Kooperation mit der Bayerischen Architektenkammer
Bayern hat durch verschiedene Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen den Ausnahmezustand erklärt. Zunächst wurden Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Dann hat die Regierung den Katastrophenfall ausgerufen. Dem folgten Veranstaltungsverbote, Betriebsuntersagungen und eine Ausgangsbeschränkung - oder doch ein Ausgangsverbot? Unternehmer fragen sich: Was gilt?
Leider sind die unterschiedlichen Anordnungen teils schwer zu finden, nicht besonders präzise und einer weiten Auslegung zugänglich. Die Rechtsunsicherheit vor allem unter den Unternehmern ist infolge dessen hoch. Sie fürchten nicht nur Geldbußen und Strafen, sondern auch Betriebsunterbrechungen.
Der Vortrag gibt einen kurzen Ausblick auf die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen.
Inhalt
Referent:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Staufer
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
FASP Finck Sigl & Partner
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