Ingenieurakademie Bayern

Seminarprogramm


Rechtliche Auswirkungen von Covid-19 auf Ingenieurverträge (Online-Training / Webinar)


30.03.2020     11:00 - 12:00 Uhr          I2024         

Der Chef der österreichischen Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch, geht zwar bisher nicht davon aus, dass wegen des Ausbruchs des Coronavirus nun Baustellen stillstehen werden (Der Kurier, Coronavirus: Baubranche hat tausende Einpendler aus dem Ausland, 13.03.2020, abrufbar unter: kurier.at/wirtschaft).

Den Auswirkungen der Corona-Krise wird sich aber wohl auch die Bauwirtschaft nicht gänzlich entziehen können. Es können z.B. Materiallieferungen und Mitarbeiter betroffen sein. Möglich ist, dass Baustellen nicht mehr erreichbar sind, da Gebiete isoliert und innereuropäische Grenzen geschlossen sind.

Rechtsprechung und juristische Literatur zu diesen Themen existiert nahezu nicht.

Unter anderem stellen sich folgende Fragen:

  • Muss überhaupt weitergearbeitet werden?
  • Störungen im Bauablauf!
    - Müssen Ingenieure vereinbarte Fertigstellungstermine einhalten
    - Greifen Vertragsstrafen?

    Können sie oder sogar der Ingenieurvertrag angepasst werden?
  • Können Auftraggeber Zahlungen zurückhalten?
  • Können Ingenieurverträge gekündigt werden?
  • Auswirkungen auf die Leistungsphase 8?
    Müssen die auf der Baustelle Tätigen Schutzmaßmaßnahmen beachten?
    Muss ich zur Jour-Fix-Terminen kommen? 
    Was muss ich zur VOB/B, v.a. im Umgang mit den Ausführenden wissen?
  • Was ist bei Neuverträgen zu beachten?

Referent

  • Rechtsanwalt Dr. Hendrik Hunold
    HF+P legal Hunold Farian Rechtsanwält Partnerschaft mbB

Hinweis
Sie erhalten zeitnah nach Ihrer Anmeldung eine E-Mail mit dem Zugangslink zur Teilnahme am Online-Training sowie einen Hinweis, mit welchem Sie vor der Teilnahme die Systemanforderungen überprüfen können. Um teilnehmen zu können, benötigen Sie lediglich einen Computer mit Internetanschluss, Lautsprecher und/oder Mikrofon/Telefon.


30.03.2020


Fortbildungspunkte BayIka

Ingenieurtechnische Fortbildung: 1.25 Pkt. gültig für:

  • Beratende Ingenieure
  • Freiwillige Mitglieder
  • Bauvorlageberechtigte Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
  • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
  • Nachweisberechtigte für Brandschutz


Kosten

Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter € 0,01
Nichtmitglieder € 50,00

Aus technischen Gründen müssen wir bei den Gebühren einen Preis angeben. Kammermitglieder wählen bitte den Preis von 0,01 € aus. Für Kammermitglieder ist das Webinar dann aber selbstverständlich kostenfrei und es wird keine Rechnung gestellt.

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