15.07.2019 13:00 - 17:00 Uhr München X1913
Eine Informationsveranstaltung in Kooperation mit dem LVS Bayern e.V.
Mit Schreiben vom 24.07.2017 hat die oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr darüber informiert, dass Instandsetzungen von Bauwerken mit -vorübergehenden- Eingriffen in tragende Bauteile nicht als verfahrensfrei einzustufen sind. Dieses Schreiben hat in der Öffentlichkeit bei den auf diesem Gebiet tätigen Architektur- und Ingenieurbüros für einige Überraschung gesorgt, weil derartige Instandsetzungen, insbesondere bei Parkhäusern und Tiefgaragen seit vielen Jahren ohne Bauanträge durchgeführt wurden und auch ohne dass es da bei zu Schäden gekommen ist.
Daraufhin gab es einige Gespräche nunmehr mit den Vertretern vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und schließlich eine Abstimmung über die Erfordernisse an die Baugenehmigungen für derartige Verfahrenspflichtige Instandsetzungen bei der LBK in München am 14.01.2019.
Die dabei vorgetragenen Anforderungen möchten wir mit dieser Infoveranstaltung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.
Weiterhin werden Vertreter von Ingenieurbüros über ihre ersten Erfahrungen mit derartigen Bauanträgen berichten, die sie bei der LBK München und anderen Bauordnungsämtern in Bayern eingereicht haben.
Referenten
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 24.06.2019 | € 65,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 25.06.2019 | € 75,00 |
Nichtmitglieder | € 85,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks
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