12.09.2019 13:30 - 17:00 Uhr München K1927
Versammlungsstätten sind darauf ausgelegt, viele Personen aufzunehmen (z.B. Theater, Kinos, große Gaststätten, Seminarräume, Sportstadien). Die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung reichen zum Schutz von Menschen in Versammlungsstätten allein nicht mehr aus. Der Gesetzgeber hat sie deshalb zu Sonderbauten erklärt und eine eigene Sonderbauverordnung – die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) – erlassen. Darin sind nicht nur Bauvorschriften, sondern auch eine Reihe von Betriebsvorschriften enthalten.
Im Seminar werden die wichtigsten Maßnahmen vermittelt, die für einen sicheren Betrieb von Versammlungsstätten erforderlich sind. Darüber hinaus wird auf die Möglichkeit eingegangen, Veranstaltungen mit vielen Menschen in Räumen durchzuführen, die nicht nach den Vorschriften der VStättV errichtet wurden.
Bei der Errichtung von Gebäuden, die zwar keine Versammlungsstätten beinhalten, können bereits Voraussetzungen geschaffen werden, die es dem Betreiber später ermöglichen, Einzelveranstaltungen auch mit vielen Personen – wie z.B. Betriebsversammlungen, Firmenjubiläen, Produktvorstellungen –
problemlos durchführen zu können.
Vorkenntnisse
Referent
Hinweis
Frühbuchergebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung bis 22.08.2019 | € 175,00 |
Normalgebühr für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und deren gemeldete Mitarbeiter bei Anmeldung ab 23.08.2019 | € 220,00 |
Nichtmitglieder | € 275,00 |
Darin enthalten sind: Seminargebühr, Zertifikat, Seminarunterlagen, Lernmittel, Getränke und Pausen-Snacks
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