20.02.2026 - Hamm / Berlin
Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz hatten gemeinsam am 10. Dezember 2025 ein Eckpunktepapier zur vertragsrechtlichen Umsetzung des Gebäudetyps E vorgelegt. Im Stakeholderdialog zu diesem Eckpunktepapier hat der Deutsche Baugerichtstag jetzt durch seine Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Heiko Fuchs und VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann eine erste Stellungnahme abgegeben und fordert eine praxisnahe rechtliche Ausgestaltung.
In der Stellungnahme äußert sich der Deutsche Baugerichtstag e. V. zu den politischen Plänen für den neuen Gebäudetyp E, der durch reduzierte Standards kostengünstigeres Bauen ermöglichen soll. Die Experten befürworten zwar das Ziel einer Entbürokratisierung, warnen jedoch vor rechtlichen Unsicherheiten bezüglich der anerkannten Regeln der Technik und des aktuellen Mangelbegriffs im BGB.
Statt eines völlig neuen Vertragstyps schlägt der Verband vor, bestehende Bauverträge durch spezifische Vereinbarungen zum Qualitätsstandard zu ergänzen.
Ein zentraler Punkt der Kritik ist die Aufklärungspflicht gegenüber Auftraggebern, wobei die Autoren für einheitliche Informationspflichten plädieren, um Haftungsfallen für Architekten und Bauunternehmer zu vermeiden. Zudem lehnt das Dokument die Verpflichtung zur konkreten Schätzung von Kosteneinsparungen ab, da dies zu unkalkulierbaren juristischen Risiken führen könnte.
Insgesamt fordert die Stellungnahme eine praxisnahe rechtliche Ausgestaltung, die den Fokus auf die funktionale Tauglichkeit statt auf die strikte Einhaltung unzähliger technischer Normen legt.
Quellen: Deutscher Baugerichtstag e.V., Bundesigenieurkammer, Fotos: Deutscher Baugerichtstag e.V
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, mit dem Gebäudetyp E einfachere Baustandards zu etablieren, um die Baukosten zu senken. Am 20. November 2025 haben die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgestellt. Bevor ein neuer Gesetzentwurf vorgelegt wird, soll nun ein dreimonatiger Stakeholder-Dialog begonnen werden.
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