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Energieliquiditätskredit der LfA ab 01.12.2022 verfügbar - Auch für Freie Berufe

Darlehensbeträge zwischen 10.000 Euro und 10 Millionen Euro möglich

25.11.2022 - München

Energieliquiditätskredit der LfA ab 01.12.2022 verfügbar - Auch für Freie Berufe

Am 1. Dezember 2022 startet der neu eingeführte Energieliquiditätskredit der LfA Förderbank Bayern. Mit dem neuen Darlehensprodukt wird Unternehmen des bayerischen Mittelstands, die aufgrund der aktuellen Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, Liquidität zur Verfügung gestellt. Auch Angehörige der Freien Berufe, wie Freiberufler mit Ingenieurbüros, können den Energieliquiditätskredit in Anspruch nehmen.

Der Energieliquiditätskredit kann von bayerischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu 500 Millionen Euro in Anspruch genommen werden, die durch steigende Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs direkt oder indirekt betroffen sind und deshalb vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10 Millionen Euro, der Darlehensmindestbetrag liegt bei 10.000 Euro. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, dabei sind auch Tilgungsfreijahre möglich.

Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger erläutert: „Die hohen Energiepreise und die damit einhergehenden steigenden Preise bei den Vorprodukten belasten die bayerische Wirtschaft schwer. Dies führt in vielen Fällen zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf. Daher setzt der Freistaat mit dem Energieliquiditätskredit auf ein eigenes Darlehensprodukt. Mit dem Energieliquiditätskredit unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Das Darlehensprodukt ist mit einer obligatorischen Haftungsfreistellung von 80 % ausgestattet. Die Ausfallrisiken bei der LfA fangen wir über eine Rückbürgschaft des Freistaats auf.“

Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA, erklärt: „Wir setzen alles daran, den Unternehmen in der gegenwärtigen Krisensituation zu helfen. Mit dem neuen Energieliquiditätskredit können wir die Betriebe rasch mit Liquidität versorgen. Durch die hohe Risikoentlastung, einen breiten Verwendungszweck und flexible Laufzeiten unterstützen wir den bayerischen Mittelstand mit einem passgenau zugeschnittenen Förderangebot. Der neue Kredit kann über die Hausbanken vor Ort einfach und unbürokratisch beantragt werden.“

Alle Infos zum Energieliquiditätskredit

Der Energieliquiditätskredit mit obligatorischer 80-prozentiger Haftungsfreistellung dient zur Unterstützung bayerischer Unternehmen und Freiberufler, die von den steigenden Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges betroffen sind.

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) von bis einschließlich 500 Millionen Euro, sofern sie von den steigenden Energiepreisen direkt oder indirekt betroffen sind. Der Energieliquiditätskredit kann ab dem 01.12.2022 beantragt werden.

Was wird finanziert?
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.

Wie hoch sind Darlehensmindest- und -höchstbetrag?
Es ist ein Darlehensbetrag zwischen 10.000 Euro und 10 Millionen Euro möglich.

Wer übernimmt das Kreditausfallrisiko?
Die LfA übernimmt 80 % und die Hausbank 20 % des Kreditausfallrisikos (80-prozentige Haftungsfreistellung, rückverbürgt durch den Freistaat Bayern)

Konditionen

  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre (flexible Tilgungsfreijahre 2/1/0)
  • Zinssatz: Vorzugskonditionen am unteren Ende der Marktzinssätze. Aktuelle Zinssätze können Sie abrufen unter: www.lfa.de/konditionen

Wie läuft das Verfahren?

  • Das Unternehmen beantragt den Kredit bei seiner Hausbank (Beantragung ab 01.12.2022 möglich).
  • Bis zu einem LfA-Gesamtrisiko von 250.000 Euro gilt ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren; die LfA verzichtet auf eine eigene Risikoprüfung.
  • Der Kreditantrag wird von der LfA geprüft, zugesagt und über die Hausbank ausgezahlt.

Weitere Informationen

Die LfA ist seit 1951 die staatliche Spezialbank zur Förderung des Mittelstands in Bayern. Die Förderkredite werden grundsätzlich bei den Hausbanken der Unternehmen beantragt und über diese ausgereicht. Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet die LfA-Förderberatung: Telefon 089 / 21 24 - 10 00.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Foto: tookapic / Pixabay

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