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Bundesregierung steht zum Kammerwesen

Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion

22.07.2022 - Berlin

Bundesregierung steht zum Kammerwesen

Die Bundesregierung hat am 22. Juli 2022 in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage die Pflichtmitgliedschaft selbständiger Handwerker in den Handwerkskammern verteidigt und hat darüber hinaus das deutsche Kammerwesen, das System der funktionalen Selbstverwaltung und explizit auch die Kammern der Freien Berufe als „zeitgemäß und sachgerecht“ bewertet. Dabei wurde auf die Wahrnehmung vielfältiger und hoheitlicher Aufgaben im Bereich der Berufsanerkennung und Fort- und Weiterbildung verwiesen.

Auf Seite 4 ist auch die Bundesingenieurkammer als Dachverband der 16 Länderingenieurkammern genannt. Hintergrund war eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die ihre Kritik am Kammersystem unter anderem mit hohen Beiträgen und Misswirtschaft kritisierte. Die Bundesregierung führte dazu u.a. aus, dass ohne das Kammersystem und die damit verbundene Pflichtmitgliedschaft wichtige Funktionen der funktionalen Selbstverwaltung verloren gingen. Die Schaffung anderer Strukturen anstelle des Kammersystems würde zudem höhere Kosten für die Betroffenen nach sich ziehen.

In der Antwort auf die kleine Anfrage bekräftigt die Bundesregierung, dass sie das das Kammerwesen sowie das System der funktionalen Selbstverwaltung für zeitgemäß und sachgerecht hält:

„Die funktionale Selbstverwaltung der Kammern mit gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft habe sich in Deutschland in langer Tradition bewährt. Der Gesetzgeber hat die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie die Kammern der Freien Berufe als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Vielzahl hoheitlicher Aufgaben betraut. Dazu gehören u. a. die Berufsaufsicht, die Durchführung von Berufsexamen, Fortbildungsmaßnahmen, Sach- und Fachkundeprüfungen. Die Industrie- und Handelskammern nehmen öffentliche Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung, etwa bei der dualen Berufsbildung, effizient wahr und halten darüber hinaus regelmäßig ein umfangreiches Serviceangebot für ihre Mitglieder vor.

Das Serviceangebot der Kammern kommt den Mitgliedern, soweit sie nicht direkt in Anspruch genommen werden (z. B. Beratungsleistungen), mindestens mittelbar zugute. Beispiele hierfür sind etwa Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, um junge Menschen für eine berufliche Ausbildung zu begeistern, der Einsatz der Kammern für entsprechende Rahmenbedingungen oder die Leistungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, von denen die Mitglieder profitieren.“

Zur Frage 5 nach den Beitragskosten nennt die Bundesregierung auch die Bundesingenieurkammer:

„Die Bundesingenieurkammer vertritt die Interessen der 16 Landesingenieur-kammern auf Bundesebene. Mitglieder (Mitgliedskammern) der Bundesingenieurkammer können nach § 3 der Satzung der Bundesingenieurkammer Ingenieurkammern, Baukammern sowie gemeinsame Architekten- und Ingenieurkammern für deren Ingenieurmitglieder werden, soweit sie aufgrund eines Landesgesetzes als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurden. Die Mitgliedschaft in den einzelnen Ingenieurkammern ist bislang nicht einheitlich geregelt. Zur Höhe der Beiträge in den einzelnen Kammern auf Landesebene liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“

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Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - Drucksache 20/2428

Quelle: Bundesregierung / Deutscher Bundestag, Foto: Achim Scholty auf Pixabay

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