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Neuer Bauleitfaden für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Gemeinsame Bekanntmachung zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (GemBek)

28.07.2021 - München

Neuer Bauleitfaden für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Viele familiengeführte Landwirtschaftsbetriebe kämpfen mit dem Strukturwandel. Um sich leichter weitere Einkommensquellen erschließen zu können, sind oft bauliche Erweiterungen oder Änderungen erforderlich. Zum Schutz des Außenbereichs vor Zersiedelung stellt jedoch das BauGB zurecht strenge Vorgaben auf. Mit der Neufassung der Gemeinsamen Bekanntmachung zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geben Bau- und Landwirtschaftsministerium den Landwirten einen Leitfaden an die Hand, der Möglichkeiten für eine strukturelle Weiterentwicklung aufzeigt.

Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer freut sich über wesentliche Erleichterungen für die Landwirte: „Mit der neuen GemBek ergeben sich für die Landwirte mehr Möglichkeiten, baulich auf neue Herausforderungen zu reagieren. Besonders freue ich mich, dass nun leichter mehrere Generationen auf einem Hof zusammenleben können, dass Wohnraum leichter an die Bedürfnisse von alten und behinderten Menschen angepasst werden kann und Landwirte sich leichter auch ein zweites wirtschaftliches Standbein schaffen können. Das ermöglicht vielen Menschen, weiterhin zusammen dort wohnen und arbeiten zu können, wo sie es wollen.“

Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber betonte, dass der neue Leitfaden auf die aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im ländlichen Raum zugeschnitten ist. „Es wird immer wichtiger für die Betriebe, sich neue Einkommensquellen zu erschließen. Wir haben nun die Möglichkeiten für die Diversifizierung erweitert und präzisiert. Das Baurecht erleichtert gerade den kleineren Betrieben, dass sie auch im Außenbereich das Mehrgenerationenwohnen verwirklichen können. Die Bauernfamilien leisten großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen. Für die meisten Familien kommt es nicht in Frage, Ihre Angehörigen ins Heim zu geben, sie pflegen diese selbst. Die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger wird jetzt besser gewährleistet. Das ist nur einer von vielen Bausteinen, mit dem wir im Sinne des Bayerischen Weges in der Landwirtschaftspolitik den ländlichen Raum deutlich stärken. Wir halten damit die Familien auf den Höfen und verringern so auch den Siedlungsdruck in den Dörfern“, so Kaniber.

Gemeinsame Bekanntmachung zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Die Gemeinsame Bekanntmachung zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wird gemeinsam von Bau- und Landwirtschaftsministerium veröffentlicht. Sie ist als Leitfaden für die Verwaltungspraxis gedacht, an dem sich sowohl die Gemeinden und Genehmigungsbehörden, aber auch Landwirte und interessierte Bürgerinnen und Bürger orientieren können.

Die GemBek befasst sich mit vielfältigen Themenfeldern, die für das land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Bauen von Bedeutung sind. Sie gibt Hilfestellung insbesondere bei der Einordnung als landwirtschaftlicher Betrieb, der Errichtung von Altenteiler- und Betriebsleiterhäusern sowie Wirtschaftsgebäuden, aber beispielsweise auch von Ferienwohnungen, Hofläden oder Hofcafés.

Die Neufassung der bewährten GemBek wurde durch die zunehmenden Herausforderungen durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft notwendig. So werden nun die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von sogenannten mitgezogenen Nutzungen – also einem zweiten Standbein für landwirtschaftliche Betriebe - konkretisiert und diese dadurch großzügiger ermöglicht.

Zudem reagiert die Neufassung auf neue Trends wie Wohnmobilstellplätze auf landwirtschaftlichen Anwesen, Seminarräume oder Anlagen für erneuerbare Energien, welche sich in der bisherigen Fassung noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang fanden.

Sowohl Gemeinden und Genehmigungsbehörden, aber natürlich auch die Landwirte sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger haben nun einen besseren Maßstab, um Bauvorhaben im Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu bewerten. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die familienbetrieblich geprägte landwirtschaftliche Struktur in Bayern zu erhalten.

Die neue Fassung der GemBek wurde gemeinsam von beiden Ministerien erarbeitet und heute bekanntgemacht. Sie ersetzt ab 1. August die alte Fassung vom Dezember 2016.

Die GemBek im Wortlaut

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Bauen im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom 20. Dezember 2016, Az. IIB5-4606-001/13 und A2/Z6-7241-1/7 (AllMBl. 2017 S. 5)

Amtliche elektronische Ausgabe

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; © Foto: Ruth Rudolph / pixelio

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