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Plädoyer für ein praxistaugliches Regelwerk in der Betoninstandsetzung

Kolumne von Dr.-Ing. Ulrich Scholz, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 30.04.2021

27.04.2021 - München

Plädoyer für ein praxistaugliches Regelwerk in der Betoninstandsetzung

Dass europäische Standards unter dem deutschen Niveau liegen wird zum Problem, wenn es um sicherheitsrelevante Bereiche geht - wie im Fall von CE-gekennzeichneten Bauprodukten. „Die Konsequenzen der defizitären Normung sind für die am Bau Beteiligten erheblich und im Bereich der Instandsetzung baulicher Anlagen in Betonbauweise besonders eklatant“, sagt Dr.-Ing. Ulrich Scholz in der aktuellen Vorstandskolumne in der Bayerischen Staatszeitung.

Kolumne

Dass europäische Standards unter deutschem Niveau liegen, kennt man aus unterschiedlichen Bereichen. Brenzlig wird dies, wenn die Bereiche sicherheitsrelevant sind. Wie im Fall von CE-gekennzeichneten Bauprodukten.

Produkte mit CE-Kennzeichen dürfen verkauft werden, doch das Siegel bedeutet keineswegs, dass die deutschen Grundanforderungen an Bauwerkssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt sind.

Das Dilemma: Hersteller von Bauprodukten müssen für die wesentlichen Merkmale ihrer Produkte zwar eine Leistungserklärung liefern. Jedoch muss nur für ein Leistungsmerkmal ein Wert angegeben werden und welches dies ist, entscheidet der Hersteller selbst. Für die übrigen Merkmale genügt der Text NPD (No Performance Determined/ keine Leistung festgelegt).

Werden bei Planung, Ausschreibung und Ausführung jedoch andere Leistungsmerkmale als die vom Hersteller beschriebenen benötigt – was der Regelfall ist – müssen Bauherren, Planer und Bauausführende den Nachweis führen, dass das gewählte Bauprodukt für den konkret vorgesehenen Zweck geeignet ist. Dies kann z.B. über Gutachten durch Materialprüfungsanstalten geschehen. Das Gutachten muss dann allerdings von den am Bau Beteiligten bezahlt werden und nicht etwa vom Hersteller. Der Nachweis wird nur für den konkreten Anwendungszweck des aktuellen Bauvorhabens geführt und darf nicht auf andere Vorhaben übertragen werden.

So muss der Planer die für den konkreten Anwendungsfall maßgebenden Anforderungen an die Produkte definieren, der Bauausführende muss die entsprechenden Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen vorlegen. Die zur Verfügung stehenden Leistungserklärungen der Hersteller reichen meist nicht aus. Der Nachweis der Verwendbarkeit kann nur geführt werden, wenn der Produkthersteller ergänzende Angaben zur Verfügung stellt. Fehlen diese, ist die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten für standsicherheitsrelevante Maßnahmen ausgeschlossen.

Um es deutlich zu sagen: Die Lücken in den europäisch harmonisierten Produktnormen gefährden die Bauwerkssicherheit. Diese Defizite sind lange bekannt: Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat eine Prioritätenliste für die Überarbeitung defizitärer harmonisierter Normen veröffentlicht und benennt darin konkret solche sicherheitsrelevanten Produktleistungen, die nicht normenkonform erklärt werden können.

Die Konsequenzen der defizitären Normung sind für die am Bau Beteiligten erheblich
und im Bereich der Instandsetzung baulicher Anlagen in Betonbauweise
besonders eklatant:

Der Sachkundige Planer definiert unter Berücksichtigung der einschlägigen Randbedingungen die Produktanforderungen, kann aber mit den verfügbaren CE-Kennzeichnungen keine geeigneten Produkte identifizieren.

Der Lückenschluss aufgrund der defizitären Produktnormung kann nur mühsam mittels Einzelklärungen erfolgen. Vor der Auftragserteilung muss verbindlich mit den Beteiligten geklärt werden, in welcher Form die Nachweise der Verwendbarkeit vorzulegen sind. Die Erfahrung zeigt, dass sich weder Bauherr/Auftraggeber noch Planer oder Bauausführender darauf verlassen können, dass die Hersteller alle erforderlichen Nachweise der Verwendbarkeit liefern oder dass diese überhaupt verfügbar sind.

Doch wie lässt sich das Problem lösen? Notwendig sind praxistaugliche Regeln für die Planung und Bauausführung sowie europäisch harmonisierte Produktnormen, die sämtliche für die Erfüllung des geforderten Sicherheitsniveaus erforderlichen Produktmerkmale enthalten.

Zum Erreichen dieser Ziele arbeiten Vertreter von Verbänden auf nationaler und auf europäischer Ebene in den zuständigen Gremien für Normen und Richtlinien mit. Hoffen wir auf schnelle Erfolge dieser Bemühungen, damit Instandsetzungen wieder auf vernünftigen Grundlagen geplant und ausgeführt werden können.

Kolumne von Dr.-Ing. Ulrich Scholz, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, veröffentlicht in der Bayerischen Staatszeitung vom 30.04.2021

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