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Corona: Überbrückungshilfen für KMU und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge

Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßt weitere Maßnahmen von Bund und Bayern zur Konjunkturbelebung

08.07.2020 - München / Berlin

Corona: Überbrückungshilfen für KMU und einfachere Vergabe öffentlicher Aufträge

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass der Bund den Weg für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Betriebe freigemacht hat. Die bundesweite Antragsplattform ist ab sofort online. Außerdem hat das Bundeskabinett am 8. Juli 2020 die verbindlichen Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau begrüßt sowohl die einfachere Vergabe als auch die Überbrückungshilfen für KMU.


Informationen zu Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Angeschlagene Firmen bekommen jetzt nach den Corona-Soforthilfen weitere Unterstützung. Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (mit Ausnahme der explizit unter den Ausschlusskriterien genannten Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl), Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen (inklusive landwirtschaftlicher Urproduktion) antragsberechtigt, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.

Das Bayerische Wirtschaftsministerium und die IHK machen darauf aufmerksam, dass die Antragstellung bei der IHK ausschließlich durch einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich ist. Dieser muss den Umsatzeinbruch und die förderfähigen Betriebskosten bestätigen.

Das zweistufige Antragsverfahren

Der Antrag auf Überbrückungshilfe wird digital gestellt und eingereicht. Bitte beachten Sie folgende Stufen der Beantragung:

  1. Kontaktieren Sie einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Sie können Anträge nur in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleisterinnen und Dienstleistern stellen. Gemeinsam besprechen Sie dann das weitere Vorgehen zur Antragstellung.

  2. Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform. Alles ist digital: die Antragstellung und das Einreichen der Unterlagen. Außerdem kann sich Ihr Dienstleister hier jederzeit über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages informieren. Sobald der Bescheid vorliegt, wird er benachrichtigt.

Beantragung

Ab 10. Juli bis zum 31. August können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Überbrückungshilfen auf der Plattform des Bundes beantragen. Die Abwicklung der Hilfen übernimmt für alle Antragsberechtigten in Bayern die IHK für München und Oberbayern.

Die Registrierung und Antragseinreichung ist nur über folgenden Link möglich:


Informationen zu einfacheren Auftragsvergaben

Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung am 8. Juli 2020 den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen.

Dazu hat die Bundesregierung am 8. Juli 2020 „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Danach können Vergabestellen des Bundes befristet bis zum 31. Dezember 2021 erhöhte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen, freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben sowie Direktvergaben anwenden.

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).

  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.

  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Die Bundesregierung unterstreicht in den Handlungsleitlinien aber auch die Bedeutung der öffentlichen Beschaffung zur Verwirklichung der Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Darüber hinaus sollen die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Start-Ups und Innovationen zu stärken.

Über die Handlungsleitlinien hinaus wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auch auf Europäischer Ebene für die Optimierung des EU-Vergaberechts werben. Denn die umfangreicheren Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hand, die zur Konjunkturbelebung besonders wichtig sind, müssen in vielen Fällen nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden.

Download

Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge


Quellen: Bayeriches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, BMWI, BIngK, Grafik: BMWI

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