Einvernehmliche Lösungen - der Schlichtungsausschuss

Zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben, hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau einen ständigen Schlichtungsausschuss gebildet.
 
Der Schlichtungsausschuss ist mit sachverständigen Ingenieuren und Juristen besetzt und hat als unabhängige Schlichtungsstelle bereits zahlreiche Schlichtungen herbeiführen können. Voraussetzung der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ist bei Beteiligung Dritter die übereinstimmende Erklärung beider Parteien, sich im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens einigen zu wollen. Derzeit führt ein Ministerialrat aus dem Bayerischen Staatsministerium des Innern den Vorsitz.
 
Im Unterschied zu einem Schiedsspruch durch ein Schiedsgericht schlägt der Schlichtungsausschuss eine Schlichtungsvereinbarung vor, die erst durch Unterzeichnung der Beteiligten rechtswirksam wird. Das Schlichtungsverfahren stellt eine kostengünstige Alternative zur Beilegung von Streitigkeiten dar und kommt ohne die Förmlichkeiten und das Aufsehen eines Gerichtsprozesses aus. Auf kostenträchtige Sachverständigengutachten kann in aller Regel dank der sachverständigen Beisitzer verzichtet werden.
 
Die Rechtsgrundlagen des Schlichtungsausschusses sind in Art. 21 BauKaG Ziffer 10 der Satzung sowie der Schlichtungsordnung vom 16. November 2001 niedergelegt. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens richten sich nach Ziffer 5.2 der Gebührenordnung und sind bei vermögensrechtlichen Gegenständen streitwertabhängig.
Hier gelangen Sie zu den genannten Rechtsgrundlagen
 
Sollten Sie Interesse an einem Schlichtungsverfahren haben, nehmen Sie bitte mit dem Justitiar der Kammer Kontakt auf. Er erläutert Ihnen gerne den Ablauf einer Schlichtung im Detail.

Kontakt

 Dr. Andreas Ebert
Foto. Tobias Hohenacker
Dr. Andreas Ebert
Stv. Geschäftsführer / Justitiar / Bereichsleiter Recht
Rechtsberatung, HOAI, Berufsrecht, Schlichtungsverfahren
Tel: 089 419434-15
E-Mail: a.ebert@bayika.de



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