Im Rahmen des Pflichtenkatalogs der Kammer - „...auf die Beilegung von Streitigkeiten hinzuwirken, die sich aus der Berufsausübung zwischen Mitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben...“ (Art. 13 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 BauKaG) - bietet die Kammer eine Rechtsberatung für Angelegenheiten im Ingenieurwesen an.
Die Erstberatung ist bis zum Umfang von einer Stunde kostenfrei. Auch für ausführliche Stellungnahmen und gutachterliche Beratungen steht Ihnen das Justitiariat zur Verfügung. Der über eine Stunde hinausgehende Bearbeitungsaufwand wird zu dem für Mitglieder ermäßigten Satz von 35 € pro halbe Stunde berechnet. Anfragen werden im Regelfall innerhalb von maximal zwei Wochen beantwortet. Eine Klage- oder Gerichtsbegleitung ist nicht vorgesehen.
Aktuelle Informationen, insbesondere zur HOAI, werden in den Kurznachrichten veröffentlicht.
Zudem finden Sie rechtliche Stellungnahmen und Steuertipps in unserer zehn Mal jährlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift „Ingenieure in Bayern“, die dem Deutschen IngenieurBlatt beiliegt.
Kontakt
![]() Foto. Tobias Hohenacker |
Dr. Andreas Ebert Stv. Geschäftsführer / Justitiar / Bereichsleiter Recht Rechtsberatung, HOAI, Berufsrecht, Schlichtungsverfahren Tel: 089 419434-15 E-Mail: a.ebert@bayika.de |
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Alfred Hillebrand
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Übertragung der Leistungsphasen 1 udn 2 §15 HOAI
Rechtliche Einordnung des Projektsteuerungsvertrags
Ausschluss § 10 Abs 3a HOAI
Steuerliche Abschreibungssätze und Förderbeträge durch Einstufung als Neubau.
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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80335 München
Telefon 089 419434-0
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