Seviceliste "Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige"

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen eine weit überdurchschnittliche Sachkunde aufweisen können. Gutachten von ihnen müssen unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden. Die öffentliche Bestellung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.

Bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau wird nachrichtlich eine Liste (Serviceliste) mit der Bezeichnung „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ geführt.

Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau können auf Antrag in die Liste aufgenommen werden, wenn sie von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts bestellt und vereidigt wurden.


Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:

Verfahrensordnung Serviceliste „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“
Antrag auf Eintragung in die Liste der Serviceliste „Öffentlich bestellte und vereidigte
    Sachverständige“


Beachten Sie:


In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
Information zur Mitgliedschaft

Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft
steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen
zur Verfügung.

Kontakt:
Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
i.voswinkel@bayika.de
 





 

 

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