Maßgebend ist der Text der gesetzlichen Grundlage:
► Bayerische Bauordnung (BayBO)
Über die Eintragung in Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit entscheidet der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
► Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit
Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO
| Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de |
Für Informationen zu laufenden Anträgen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im Eintragungsausschuss. Kontakt: Frau Monika Schmidt Telefon 089 419434-16 Fax 089 419434-20 ► m.schmidt@bayika.de |
Das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) führt auch in diesem Jahr wieder eine Untersuchung zu Bürokosten von Ingenieur- und Architekturbüros mit einem neu überarbeiteten Fragebogen durch.
Informationen zu aktuellen Ausschreibungen
Vorstandsmitglied Dipl-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis zum aktuellen Stand der Entwicklungen.
Änderung zum 01.06.2013
Tipp der ARGE Baurecht für kommunale Bauherren
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nymphenburger Straße 5
80335 München
Telefon 089 419434-0
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