Koordinator nach Baustellenverordnung (BaustellV)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Die Regeln zum Arbeitsschutz (RAB 30) konkretisieren wer als geeigneter Koordinator gilt.

Die Eintragungsvoraussetzungen orientieren sich an der, in den Regeln zum Arbeitsschutz (RAB 30) beschriebenen Qualifikation, die für eine Tätigkeit als Koordinator erforderlich ist. 

Die Eintragung in die Liste erfolgt aufgrund eines Antrags, mit dem die Eintragungsvoraussetzungen und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 0,3 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden für die Tätigkeit als Koordinator nachzuweisen sind.

In die Liste der Koordinatoren nach BaustellV wird auf Antrag eingetragen, wer als Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
 
Maßgebend ist der Text der Verfahrensordnung:
Verfahrensordnung für die Liste der Koordinatoren nach BaustellV

Über den Antrag entscheidet ein bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau gebildeter Ausschuss.

Antrag auf Eintragung in die Liste der Koordinatoren nach BaustellV


Beachten Sie:


In die Servicelisten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, können sich exklusiv nur Mitglieder der Kammer eintragen lassen. Diese Servicelisten sind eine wichtige Auskunftsquelle für potenzielle Auftraggeber und ein Wettbewerbsvorteil für unsere Mitglieder. Mit der Eintragung werben Sie für Ihre besonderen Berufsqualifikationen und Kompetenzen.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
Information zur Mitgliedschaft

Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft
steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen
zur Verfügung.
 
Kontakt:
Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
i.voswinkel@bayika.de
 Für Informationen zu laufenden Anträgen auf Eintragung in die Liste der Koordinatoren nach BaustellV wenden Sie sich bitte an das Sekretariat 4.

Kontakt:
Frau Katharina Seidel
Telefon 089 419434-26
Fax 089 419434-20
k.seidel@bayika.de





 

 

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