
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine neue Broschüre veröffentlicht, in der alle Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen und erforderlichen Unterlagen und Nachweisen zur Kammermitgliedschaft und den gesetzlichen Listen sowie den Servicelisten der Kammer in übersichtlicher Form zusammengestellt und aufbereitet wurden.
Die Broschüre ist kostenfrei in gedruckter Form und als PDF-Datei zum Download erhältlich:
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt gesetzliche Listen, in die sich Ingenieure im Bauwesen bei entsprechender Qualifikation eintragen lassen können. Diese Listen befugen sie je nach beruflicher Ausrichtung, bestimmte Vorgänge bei staatlichen Behörden vorzunehmen.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren sind den Prüfsachverständigen wichtige Funktionen aufgetragen. Für in der Bayerischen Bauordnung näher bestimmte Bauvorhaben müssen bautechnische Nachweise geprüft und die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen bescheinigt sein. (Art. 62, Bayerische Bauordnung)
► Prüfsachverständige für Standsicherheit (§§ 10 ff. PrüfVBau)
► Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen (§§ 20 ff.PrüfVBau)
► Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und
Einrichtungen (§§ 22 ff. PrüfVBau)
► Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau (§§ 25 ff. PrüfVBau)
► Prüfsachverständige für Brandschutz (§§ 16 ff. PrüfVBau)
► Sachverständige nach § 2 Abs. 1 ZVEnEV
► Stadtplaner (Art. 7 BauKaG)
► Gesellschaftsverzeichnis (Art. 8 – Art 11 BauKaG)
Zusätzlich zu den gesetzlichen Listen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Servicelisten eingerichtet. Mit Eintragung in die Servicelisten dokumentieren Kammermitglieder gegenüber Bauherren und Auftraggebern weitere bzw. spezielle Kenntnisse und Erfahrungen. Diese Servicelisten, wie die Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfungen oder die Liste für Baustellenkoordinatoren sind eine wichtige Auskunftsquelle für potentielle Auftraggeber.
► Wiederkehrende Bauwerksprüfung
► Energieberater vor Ort (Wohngebäude) und Energieberater Nichtwohngebäude
► Zusatzeintrag "Antragsberechtigung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung"
► Koordinator nach BaustellV
► VOF-Berater
► Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
► Serviceliste "Prüfsachverständige für Brandschutz"
► Serviceliste "Stadtplaner"
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erhalten ermäßigte Gebühren bei der Listeneintragung und Listenführung, ggf. können Listenführungsgebühren auch ganz im Mitgliedsbeitrag enthalten sein.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.
► Information zur Mitgliedschaft
| Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen zur Verfügung. Kontakt: Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel Telefon 089 419434-29 Fax 089 419434-20 ► i.voswinkel@bayika.de | Für Informationen zu laufenden Anträgen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im Eintragungsausschuss. Kontakt: Frau Monika Schmidt Telefon 089 419434-16 Fax 089 419434-20 ► m.schmidt@bayika.de |
Das Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) führt auch in diesem Jahr wieder eine Untersuchung zu Bürokosten von Ingenieur- und Architekturbüros mit einem neu überarbeiteten Fragebogen durch.
Informationen zu aktuellen Ausschreibungen
Vorstandsmitglied Dipl-Ing. (FH) Alexander Lyssoudis zum aktuellen Stand der Entwicklungen.
Änderung zum 01.06.2013
Tipp der ARGE Baurecht für kommunale Bauherren
Bayerische
Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nymphenburger Straße 5
80335 München
Telefon 089 419434-0
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