Listeneintragung

Informationen zur Mitgliedschaft und Listeneintragung

Neue Broschüre kostenfrei erhältlich

Mitgliedschaft und Listeneintragung

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau hat eine neue Broschüre veröffentlicht, in der alle Informationen zu den Eintragungsvoraussetzungen und erforderlichen Unterlagen und Nachweisen zur Kammermitgliedschaft und den gesetzlichen Listen sowie den Servicelisten der Kammer in übersichtlicher Form zusammengestellt und aufbereitet wurden. 

Die Broschüre ist kostenfrei in gedruckter Form und  als PDF-Datei zum Download erhältlich:

Gesetzliche Listen


Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt gesetzliche Listen, in die sich Ingenieure im Bauwesen bei entsprechender Qualifikation eintragen lassen können. Diese Listen befugen sie je nach beruflicher Ausrichtung, bestimmte Vorgänge bei staatlichen Behörden vorzunehmen.

Berechtigungen

Bauvorlageberechtigte (Art. 61, Bayerische Bauordnung)
► Nachweisberechtigte für Standsicherheit (Art. 62, Bayerische Bauordnung)
Nachweisberechtigte für Brandschutz (Art. 62, Bayerische Bauordnung)

Prüfsachverständige im Bauwesen

Zur Vereinfachung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren sind den Prüfsachverständigen wichtige Funktionen aufgetragen. Für in der Bayerischen Bauordnung näher bestimmte Bauvorhaben müssen bautechnische Nachweise geprüft und die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen bescheinigt sein. (Art. 62, Bayerische Bauordnung)
Prüfsachverständige für Standsicherheit (§§ 10 ff. PrüfVBau)
► Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen (§§ 20 ff.PrüfVBau)
Prüfsachverständige für die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen und
     Einrichtungen
(§§ 22 ff.  PrüfVBau)
Prüfsachverständige für den Erd- und Grundbau (§§ 25 ff. PrüfVBau)
Prüfsachverständige für Brandschutz (§§ 16 ff. PrüfVBau)

Weitere gesetzliche Listen

Sachverständige nach § 2 Abs. 1 ZVEnEV
Stadtplaner (Art. 7 BauKaG)
Gesellschaftsverzeichnis (Art. 8 – Art 11 BauKaG)


Servicelisten


Zusätzlich zu den gesetzlichen Listen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau Servicelisten eingerichtet. Mit Eintragung in die Servicelisten dokumentieren Kammermitglieder gegenüber Bauherren und Auftraggebern weitere bzw. spezielle Kenntnisse und Erfahrungen. Diese Servicelisten, wie die Liste der Ingenieure für wiederkehrende Bauwerksprüfungen oder die Liste für Baustellenkoordinatoren sind eine wichtige Auskunftsquelle für potentielle Auftraggeber.

Wiederkehrende Bauwerksprüfung
Energieberater vor Ort (Wohngebäude) und Energieberater Nichtwohngebäude
Zusatzeintrag "Antragsberechtigung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung"
Koordinator nach BaustellV
VOF-Berater
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Serviceliste "Prüfsachverständige für Brandschutz"
Serviceliste "Stadtplaner"


Beachten Sie:


Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau erhalten ermäßigte Gebühren bei der Listeneintragung und Listenführung, ggf. können Listenführungsgebühren auch ganz im Mitgliedsbeitrag enthalten sein.
Darüber hinaus steht Kammermitgliedern ein breites Service- und Dienstleistungsprogramm zur Verfügung.

Information zur Mitgliedschaft


Für weitere Informationen rund um die Listeneintragung und Mitgliedschaft
steht Ihnen das Referat Ingenieurwesen
zur Verfügung.

Kontakt:
Dipl.-Ing.(FH) M.Eng. Irma Voswinkel
Telefon 089 419434-29
Fax 089 419434-20
i.voswinkel@bayika.de

Für Informationen zu laufenden Anträgen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat im Eintragungsausschuss.


Kontakt:
Frau Monika Schmidt
Telefon 089 419434-16
Fax 089 419434-20
m.schmidt@bayika.de


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